# Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der o.ö. Landesregierung über

# die Prüfung für den gehobenen Dienst an Archiven und Museen geändert wird

(1)Diese Verordnung tritt mit 1. August 1985 in Kraft.

(2)Bis 31. Juli 1988 ist § 1 auf Bedienstete nicht anzu

wenden, die schon vor dem 1. August 1985 zu einer Prü fung für den gehobenen Dienst beim Amt der o.ö. Lan desregierung zugelassen wurden.