# Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der o.ö. Landesregierung über

# die Prüfung für den gehobenen agrartechnischen Dienst geändert wird

§2

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. August 1985 in Kraft.

(2) Bis 31. Juli 1988 ist § 1 auf Bedienstete nicht anzuwenden, die schon vor dem 1. August 1985 zu einer Prüfung für den gehobenen Dienst beim Amt der o.ö. Landesregierung zugelassen wurden.