# Kundmachung der o.ö. Landesregierung betreffend die Ausschreibung der Wahl des Oberösterreichischen Landtages

85.

Kundmachung

der o.ö. Landesregierung vom 24. Juni 1985 betreffend die Ausschreibung der Wahl des Oberösterreichischen Landtages

Auf Grund des § 1 Abs. 2 der O.ö. Landtagswahlordnung 1985, LGBI. Nr. 50, wird die Wahl des Oberösterreichischen Landtages für Sonntag, 6. Oktober 1985, ausgeschrieben.

Als Stichtag wird der 3. August 1985 festgesetzt.

Als Tag der Wahlausschreibung gilt gemäß § 1 Abs. 2 des zitierten Gesetzes der 2. August 1985.