# Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die Verlegung der Pöndorfer

# Straße

# (Bezirksstraße Nr. 1282) im Gebiet der Gemeinde Pöndorf

104.

Verordnung

der o.ö. Landesregierung vom 26. August 1985 betreffend die Verlegung der Pöndorfer Straße (Bezirksstraße Nr. 1282) im Gebiet der Gemeinde Pöndorf

Auf Grund des § 9 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Z. 2 des O.ö. Landes-Straßenverwaltungsgesetzes 1975, LGBl. Nr. 22, wird verordnet:

§1

(1)Folgender neu herzustellende Abschnitt der Pön

dorfer Straße (Bezirksstraße Nr. 1282 des Verzeichnisses der Landes- und Bezirksstraßen Oberösterreichs) wird - soweit er nicht bereits Bezirksstraße ist - als Bezirks straße erklärt:

Der neu herzustellende Abschnitt zweigt bei km 1,305 (neu) von der bestehenden Trasse der Pöndorfer Straße nach Westen ab, verläuft von km 1,395 (neu) bis km 1,405 (neu) auf dieser Trasse und bindet bei km 1,498 (neu) wieder in den Bestand ein.

(2)Die zwischen km 1,305 (alt) und km 1,420 (alt) und zwischen km 1,444 (alt) und km 1,527 (alt) gelegenen bis herigen Abschnitte der Pöndorfer Straße werden als Be zirksstraße aufgelassen. Die Auflassung wird mit der Ver kehrsübergabe des neuen Straßenabschnittes (Abs. 1) wirksam.

§2

Im einzelnen ist der Verlauf der alten und neuen Trasse der Pöndorfer Straße aus dem beim Amt der o.ö. Landesregierung und beim Gemeindeamt Pöndorf aufliegenden Plan, Maßstab 1:1000, zu ersehen.

§3

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.