# Verordnung der o.ö. Landesregierung über die Ausstattung der zur Leichenbeförderung verwendeten Kraftwagen

(1)Diese Verordnung tritt mit 1. Dezember 1985 in Kraft.

(2)Sie gilt für jene Bestattungskraftwagen, die ab dem 1. Juli 1986 neu zugelassen werden.