# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung

# eines

# Gemeindewappens an die Gemeinde Ansfelden

117. Kundmachung

der o.ö. Landesregierung vom 28. Oktober 1985 über dfe Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde

Ansfelden

Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, in der Fassung der O.ö. Gemeindeordnungsnovelle 1985, LGBl. Nr. 95, mit Beschluß vom 28. Oktober 1985 der Gemeinde Ansfelden, politischer Bezirk Linz-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Ansfelden:

Durch eine silberne Wellenleiste vom Schildfuß zum Schildhaupt schräglinks geteilt; oben in Grün eine Reihe von sechs silbernen, jeweils unten etwas kürzeren Orgelpfeifen, unten in Rot ein silbernes Zahnrad.