# Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Erklärung des Gebietes der Gemeinden

# Pregarten, Tragwein und Wartberg ob der Aist als

# Fremdenverkehrsgebiet

# widerrufen und das Fremdenverkehrsgebiet "Pregarten - Wartberg ob der Aist" neu geschaffen wird

123. Verordnung

der o.ö. Landesregierung vom 18. November 1985, mit der die Erklärung des Gebietes der Gemeinden Pregarten, Tragwein und Wartberg ob der Aist als Fremdenverkehrsgebiet widerrufen und das Fremdenverkehrsgebiet "Pregarten - Wartberg ob der Aist" neu geschaffen wird

Auf Grund der §§ 2 und 3 des O.ö. Fremdenverkehrsgesetzes 1965, LGBl. Nr. 64/1964, in der Fassung der O.ö. Fremdenverkehrsgesetz-Novelle 1975, LGBl. Nr. 2/1976, und der O.ö. Fremdenverkehrsgesetz-Novelle 1980, LGBl. Nr. 67, wird verordnet:

§1

Die Erklärung des Gebietes der Gemeinden Pregarten, Tragwein und Wartberg ob der Aist als Fremdenverkehrsgebiet "Pregarten und Umgebung" (Verordnung der o.ö. Landesregierung LGBl. Nr. 69/1976) wird widerrufen.

§2

Das Gebiet der Marktgemeinden Pregarten und Wartberg ob der Aist

wird als neues Fremdenverkehrsgebiet "Pregarten - Wartberg ob der Aist" erklärt.

§3

Als Name des neuen Fremdenverkehrsgebietes gilt die im § 2

angeführte Gebietsbezeichnung.

§4

Der Widerruf der Erklärung als Fremdenverkehrsgebiet (§ 1) schließt die Auflösung seines Fremdenverkehrsverbandes ein. Die Erklärung als neues Fremdenverkehrsgebiet (§ 2) schließt die Errichtung eines neuen Fremdenverkehrsverbandes, dem alle Fremdenverkehrsinteressenten des Fremdenverkehrsgebietes als Mitglieder angehören, in sich.

§5

Das im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung vorhandene Vermögen des Fremdenverkehrsverbandes "Pregarten und Umgebung" wird auf den neuen Fremdenverkehrsverband "Pregarten - Wartberg ob der Aist" übertragen.

§6

Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Monats-ersten in Kraft.