# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Willibald

30. Kundmachung

der o.ö. Landesregierung vom 16. Juni 1986 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeinde-wappens an die Gemeinde St. Willibald

Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, in der Fassung der O.ö. Gemeindeordnungsnovelle 1985, LGBl. Nr. 95, mit Beschluß vom 16. Juni 1986 der Ge-meinde St. Willibald, politischer Bezirk Schärding, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde St. Willibald:

In Grün ein silberner, mit einer roten Wellenleiste be-legter Schrägbalken; oben ein silbernes, linkes Obereck, belegt mit drei blauen, aufrechten Rauten, unten zwei goldene Pfeile schräg übereinander.