# Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die Verlegung der Gleinkerseestraße

# (Bezirksstraße Nr. 1316) im Gebiet der Gemeinde Spital am Pyhrn

31. Verordnung

der o.ö. Landesregierung vom 23. Juni 1986 betref-fend die Verlegung der Gleinkerseestraße (Bezirks-straße Nr. 1316) im Gebiet der Gemeinde Spital am Pyhrn

Auf Grund des § 9 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Z. 2 des O.ö. Landes-Straßenverwaltungsgesetzes 1975, LGBl. Nr. 22, wird verordnet:

§1

(1) Der bei km 2,08 (alt) von der bestehenden Trasse abzweigende, nach Süden führende und bei km 2,150 (alt) wieder in die bestehende Trasse einbindende, neu herzustellende Abschnitt der Gleinkerseestraße (Bezirks-straße Nr. 1316 des Verzeichnisses der Landes- und Be-zirksstraßen Oberösterreichs) wird als Bezirksstraße er-klärt.

(2) Der zwischen km 2,08 (alt) und km 2,150 (alt) gele-gene bisherige Abschnitt der Gleinkerseestraße wird als Bezirksstraße aufgelassen. Die Auflassung wird mit der Verkehrsübergabe des neuen Straßenabschnittes (Abs. 1) wirksam.

§2

Im einzelnen ist der Verlauf der alten und neuen Trasse der Gleinkerseestraße aus dem beim Amt der o.ö. Lan-desregierung und beim Gemeindeamt Spital am Pyhrn aufliegenden Plan, Maßstab 1 :

1000, zu ersehen.

§3

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.