# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Manning

36. Kundmachung

der o.ö. Landesregierung vom 30. Juni 1986 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeinde-wappens an die Gemeinde Manning

Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, in der Fassung der O.ö. Gemeindeordnungsnovelle 1985, LGBl. Nr. 95, mit Beschluß vom 30. Juni 1986 der Gemeinde Manning, politischer Bezirk Vöcklabruck, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Manning:

Von Grün und Blau durch einen silbernen Wellen-stab gespalten; rechts pfahlweise drei goldene Schlüsselblumenblüten, links aus einem goldenen Kornmandl wachsend ein goldenes Patriarchen-hochkreuz mit Kleeblattenden.