# Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der o. ö. Landesregierung über

# die Prüfung für den technischen Fachdienst geändert wird

41. Verordnung

der o.ö. Landesregierung vom 28. Juli 1986, mit der die Verordnung der o.ö. Landesregierung über die Prüfung für den technischen Fachdienst geändert wird

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Gesetzes vom 16. Okto-ber 1978, LGBI. Nr. 80, über die Dienstausbildung und Fortbildung sowie über die Dienstprüfungen von Landes-bediensteten wird verordnet:

§1

Die Verordnung der o.ö. Landesregierung vom 19. Fe-bruar 1979, LGBI. Nr. 12/1979, über die Prüfung für den technischen Fachdienst in der Fassung der Verordnun-gen LGBl. Nr. 16/1981, 103/1982 und 19/1985 wird wie folgt geändert:

Dem § 3 ist folgende Ziffer 18 einzufügen: „18. Landschaftsbau".

§2

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.