# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Weng im Innkreis

50. Kundmachung

der o.ö. Landesregierung vom 25. August 1986 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Ge-meindewappens an die Gemeinde Weng im Innkreis

Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, in der Fas-sung der O.ö. Gemeindeordnungsnovelle 1985, LGBl. Nr. 95, mit Beschluß vom 25. August 1986 der Gemeinde Weng im Innkreis, politischer Bezirk Braunau am Inn, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Weng im Innkreis:

In Grün ein silberner, schräggestellter, abwärts gebogener und oben geflügelter Fisch.

Für die o.ö. Landesregierung:

in Vertretung von Landeshauptmann-Stellvertreter