# Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der o. ö. Landesregierung über

# die Prüfung für den fachlichen Hilfsdienst höherer Art, den Bau- und Gebäudeaufsichtsdienst

# und den Telefondienst geändert wird

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1986, 22. Stück, Nr. 54, 55 u. 56

aufsichtsdienst und den Telefondienst wird wie folgt ge-ändert:

Dem § 3 ist folgende Ziffer 8 anzufügen: