# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

# an die Gemeinde Redleiten

1. Kundmachung

der o.ö. Landesregierung vom 22. Dezember 1986

über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines GemeindewappL an die Gemeinde Redeten

Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, in der Fas-sung der O.ö. Gemeindeordnungsnovelle 1985, LGBl. Nr. 95, mit Beschluß vom 22. Dezember 1986 der Ge-meinde Redleiten, politischer Bezirk Vöcklabruck, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Redleiten:

In Grün ein silberner, schräger Wellenbalken, belegt mit einer roten Wellenleiste; oben ein silberner Reh-köpf im Visier, unten eine silberne, aufrechte Axt, überdeckt von einer silbernen Zugsäge.