# Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die für die Bemessung der Beiträge für die O.ö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge maßgeblichen Bezugsteile festgestellt werden

die für die Bemessung der Beiträge für die O.ö. Lehrer-Krankerf und Unfallfürsorge maßgeblichen Bezugsteile festgestellt werden, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 98/1985, außer Kraft.