# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pennewang

9. Kundmachung

der o.ö. Landesregierung vom 23. Februar 1987 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Ge-meindewappens an die Gemeinde

Pennewang

Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, in der Fassung der O.ö. Gemeindeordnungsnovelle 1985, LGBl. Nr. 95, mit Beschluß vom 23. Februar 1987 der Ge-meinde Pennewang, politischer Bezirk Wels-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Penne-wang:

In Gold auf grünem Hügel sitzend ein rotes, linksge-wendetes Eichhörnchen, das in den Vorderläufen eine grüne Nuß hält; darüber zwei schwarze, schräg-gekreuzte Schlüssel.