# Verordnung, mit der die Verordnung über die Prüfung für den technischen Fachdienst geändert wird

38. Verordnung

der o.ö. Landesregierung vom 20. Juli 1987, mit der die Verordnung der o.ö. Landesregierung über die Prüfung für den technischen Fachdienst geändert

wird

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Dienst-ausbildung und Fortbildung sowie über die Dienstprüfun-gen von Landesbediensteten, LGBl. Nr. 80/1978, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 67/1985 wird verordnet:

§1

Die Verordnung der o.ö. Landesregierung über die Prü-fung für den technischen Fachdienst, LGBl. Nr. 12/1979, in der Fassung der Verordnungen LGBl. Nr. 16/1981, 103/1982, 19/1985 und 41/1986 wird wie folgt geändert: