# Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der o. ö. Landesregierung über die Prüfung für

# den statistischen Fachdienst geändert wird

41.

Verordnung

der o.ö. Landesregierung vom 20. Juli 1987, mit der

die Verordnung der o.ö. Landesregierung über die Prüfung für den statistischen Fachdienst geändert

wird

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Dienst-ausbildung und Fortbildung sowie über die Dienstprüfun-gen von Landesbediensteten, LGBl. Nr. 80/1978, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 67/1985 wird verordnet:

§1

Die Verordnung der o.ö. Landesregierung über die Prü-fung für den

statistischen Fachdienst, LGBl. Nr. 13/1981, wird wie folgt

geändert:

§ 1 hat zu lauten:

„§1

Zur Prüfung für den statistischen Fachdienst sind Be-dienstete zuzulassen, wenn sie nach der Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens ein Jahr in diesem Dienst-zweig oder mindestens fünf Jahre im mittleren statisti-schen Dienst oder gleichzuwertenden Verwendungen beim Land Oberösterreich oder einer anderen Gebietskörperschaft verwendet wurden."