# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Erhebung der Gemeinde Lohnsburg am Kobernaußerwald zum Markt

48. Kundmachung

der o.ö. Landesregierung vom 20. Juli 1987 über die Erhebung der Gemeinde Lohnsburg am Kobernaußer-wald zum Markt

Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 3 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, in der Fassung der O.ö. Gemeindeordnungsnovelle 1985, LGBl. Nr. 95, mit Beschluß vom 20. Juli 1987 die Gemein-de Lohnsburg am Kobernaußerwald im politischen Bezirk Ried im Innkreis zum Markt erhoben.