# Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die Erklärung der Abschnitte der Maria

# Theresien Gemeindestraße und der Bahnhof Gemeindestraße als Abschnitt der Reindlmühlstraße

# (Bezirksstraße Nr. 1299) und die Auflassung eines Abschnittes dieser Straße im Gebiet der Marktgemeinde Altmünster

ihrer Einmündung in die bestehende Reindimühlstra-ße (Bezirksstraße Nr. 1299) bei deren km 0,658; die Länge dieses Straßenabschnittes beträgt 148 m.