# Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Erklärung des Gebietes der Gemeinden

# Eggelsberg, Moosdorf und Geretsberg als Fremdenverkehrsgebiet widerrufen und das Fremdenverkehrsgebiet "Ibmer Moos" neu geschaffen wird

72.

Verordnung

der o.ö. Landesregierung vom 19. Oktober 1987, mit der die Erklärung des Gebietes der Gemeinden Eggeisberg, Moosdorf und Geretsberg als Fremden-verkehrsgebiet widerrufen und das Fremdenverkehrs-gebiet „Ibmer Moos" neu geschaffen wird

Auf Grund der §§ 2 und 3 des O.ö. Fremdenverkehrs-gesetzes 1965, LGBl. Nr. 64/1964, in der Fassung der Landesgesetze LGBl. Nr. 2/1976 und 67/1980 wird ver-ordnet:

§1

Die Erklärung des Gebietes der Gemeinden Eggeis-berg, Moosdorf und Geretsberg als Fremdenverkehrsge-biet „Ibmer Moos" (Verordnung der o. ö. Landesregie-rung LGBl. Nr. 14/1975) wird widerrufen.

§2

Das Gebiet der Gemeinden Eggeisberg und Gerets-berg wird als neues

Fremdenverkehrsgebiet „Ibmer Moos" erklärt.

§3

Ais Name des neuen Fremdenverkehrsgebietes gilt die im § 2

angeführte Gebietsbezeichnung.

§4

Der Widerruf der Erklärung als Fremdenverkehrsgebiet (§ 1) schließt die Auflösung seines Fremdenverkehrsver-bandes ein. Die Erklärung als neues Fremdenverkehrs-gebiet (§ 2) schließt die Errichtung eines neuen Fremden-verkehrsverbandes, dem alle Fremdenverkehrsinteressenten dieses Gebietes als Mitglieder angehören, in sich.

§5

Das im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung vorhandene Vermögen des Fremdenverkehrsverbandes „Ibmer Moos" wird auf den neuen Fremdenverkehrsver-band „Ibmer Moos" übertragen.

§6