# Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Sozialhilfeverordnung 1984 geändert wird

6? Im § 7 Abs. 1 lit. a ist die Wortfolge „10 v. H. des

Richtsatzes gemäß § 1 Abs. 1 lit. a" durch

„S 500,—" zu ersetzen.

7? Im § 7 Abs. 1 lit. b ist die Wortfolge „20 v. H. des

Richtsatzes gemäß § 1 Abs. 1 lit. a" durch

.,S 800,—" zu ersetzen.

8 Im § 7 hat Abs. 2 zu entfallen; der bisherige Abs. 3 erhält die

Bezeichnung Abs. 2.