# Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Grenzen der Gemeinde Oberhofen am

# Irrsee und der Gemeinde Zell am Moos geändert werden

12. Verordnung

der o.ö. Landesregierung vom 15. Februar 1988, mit

der die Grenzen der Gemeinde Oberhofen am Irrsee

und der Gemeinde Zeil am Moos geändert werden

Auf Grund des § 6 Abs. 1 und des § 7 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung

1979, LGBl. Nr. 119, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 95/1985 wird verordnet:

§1

I'

(1)Die Grenzen der Gemeinde Oberhofen am Irrsee

und der Gemeinde Zeil am Moos, politischer Bezirk Vöcklabruck, werden wie folgt geändert:

(2)Die damit bewirkte Änderung des Verlaufes der Grenze zwischen der Gemeinde Oberhofen am Irrsee

und der Gemeinde Zeil am Moos ist in der Anlage dargestellt.

§2 Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1989 in Kraft.

Für die o.ö. Landesregierung:

Dr. Grünner Landeshauptmann-Stellvertreter

Medieninhaber: Land Oberösterreich. Hersteller: Amtsdruckerei des Landes Oberösterreich. Beide: 4010 Linz, Klosterstraße 7.

Anlage

Seite 16

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1988, 4. Stück,

Nr. 12

Lageplan M.: 1:2000

Anlage

Der Lageplan zeigt den von der Grenzänderung zwischen den Gemeinden Oberhofen am Irrsee und Zeil am Moos, politischer Bezirk Vöcklabruck, erfaßten Bereich. Die schwarze mit Punk-ten versehene Linie zeigt den Grenzverlauf vor, die rote Linie den Verlauf der Grenze nach dem Inkrafttreten der Verordnung (die Grenzänderung bewirkt, daß die Gemeindegrenze in dem von der Grenzänderung erfaßten Bereich in der Mitte des nun-mehrigen Flußbettes der Vöckla verläuft).