# Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die Verlegung der Kürnbergstraße (Bezirksstraße Nr. 1390) im Gebiet der Gemeinde Pasching

14.

Verordnung

der o.ö. Landesregierung vom 15. Februar 1988

betreffend die Verlegung der Kürnbergstraße

(Bezirksstraße Nr. 1390) im Gebiet der Gemeinde

Pasching

§3

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im

Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die o.ö. Landesregierung:

Dr. Pühringer

Landesrat

Auf Grund des § 9 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Z. 2 des O.ö. Landes-Straßenverwaltungsge-setzes 1975, LGBl. Nr. 22, wird verordnet:

§1

?1? Der bei km 7,683 (alt) von der bestehenden Trasse

nach Südosten abzweigende, hierauf in einem Bogen

nach Süden verlaufende, bei km 7,767 (alt) die derzeitige Trasse der Kürnbergstraße querende und dabei gleichzeitig die Bahnlinie Linz—Wels unterführende, sodann einen leichten Bogen nach Südosten beschreibende und

bei km 7,956 (alt) wieder in die bestehende Trasse einbindende, neu herzustellende Abschnitt der Kürnbergstraße (Bezirksstraße Nr. 1390 des Verzeichnisses der Landes- und Bezirksstraßen Oberösterreichs) wird als Bezirksstraße erklärt.

?2? Der zwischen km 7,683 (alt) und km 7,956 (alt) gelegene bisherige Abschnitt der Kürnbergstraße wird als Bezirksstraße aufgelassen. Die Auflassung wird mit der Verkehrsübergabe des neuen Straßenabschnittes (Abs. 1) wirksam.