# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Gotthard im Mühlkreis

15-Kundmachung

der o.ö. Landesregierung vom 29. Februar 1988 über

die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Gotthard im Mühlkreis

Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, in der Fas-sung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 95/1985 mit Be-schluß vom 29. Februar 1988 der Gemeinde St. Gotthard im Mühlkreis, politischer Bezirk Urfahr-Umgebung, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde St. Gott-hard im Mühlkreis:

Von Rot und Gold gespalten durch einen Pfahl, der von Silber und Rot gespalten und mit einem gerad-armigen Tatzenkreuz in gewechselten Farben belegt ist; beiderseits auf grünem Felsen je ein Zinnenturm, rechts ein silberner, links ein roter, mit zwei durch-brochenen Fenstern übereinander.

Im einzelnen ist der Verlauf der alten und neuen Trasse der Kürnbergstraße aus dem beim Amt der o.ö. Landesre-gierung und beim Gemeindeamt Pasching aufliegenden Plan, Maßstab 1:1000, zu ersehen.

Für die o.ö. Landesregierung:

Dr. Grünner Landeshauptmann-Stellvertreter

Seite 26

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1988, 6. Stück, Nr 16, 17 u. 18