# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Ausschreibung der Wahl des Gemeinderates

# der Gemeinde Gallspach, politischer Bezirk Grieskirchen

24.

Kundmachung

der o.ö. Landesregierung vom 2. Mai 1988 über die Ausschreibung der Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Gallspach, politischer Bezirk Gries-kirchen

Auf Grund des § 24 Abs. 1 der Gemeindewahlordnung 1967, LGBl. Nr. 24, in der Fassung der Landesgesetze LGBl. Nr. 30/1973, 57/1979 und 46/1985 wird die Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Gallspach, politischer Bezirk Grieskirchen, für

Sonntag, 26. Juni 1988, ausgeschrieben. Als Stichtag wird der 5. Mai 1988 festgesetzt.

Als Tag der Wahlausschreibung gilt gemäß § 24 Abs. 1 der Gemeindewahlordnung 1967 der 4. Mai 1988.