# Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Grenzen der Marktgemeinde Mitterkirchen im Machland und

# der Marktgemeinde Naarn im Machlande geändert werden

38. Verordnung

der o.ö. Landesregierung vom 30. Mai 1988, mit der die Grenzen der

Marktgemeinde Mitterkirchen im Machland und der Marktgemeinde

Naarn im Machlan-de geändert werden

Auf Grund des § 6 Abs. 1 und des § 7 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung

1979, LGBl. Nr. 119, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr.

95/1985 wird ver-ordnet:

§1

Die Grenzen der Marktgemeinde Mitterkirchen im Machland und der Marktgemeinde Naarn im Machlande, politischer Bezirk Perg, werden wie folgt geändert:

Die Grundstücke Nr. 464 und 1904/2, Katastralgemein-de Ruprechtshofen, Marktgemeinde Naarn im Machlan-de, im Ausmaß von 243 m2 werden der Marktgemeinde Mitterkirchen im Machland eingemeindet. §2 Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1989 in Kraft.