# Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Grenzen der Marktgemeinde Kollerschlag

# und der Gemeinde Nebelberg geändert werden

§1

(1)Die Grenzen der Marktgemeinde Kollerschlag und

der Gemeinde Nebelberg, politischer Bezirk Rohrbach,

werden wie folgt geändert:

a) Die Grundstücke Nr. 493/2, 493/3, 496/2 und 498/4

sowie Teile der Grundstücke Nr. 4540/1, 4540/2,

4540/3 und 4552, Katastralgemeinde Kollerschlag,

Marktgemeinde Kollerschlag, im Ausmaß von 665 m2

werden der Gemeinde Nebelberg eingemeindet;

b) die Grundstücke Nr. 1047/3, 1047/4, 1049/3, 3678/5

und 3739 sowie Teile der Grundstücke Nr. 3678/1,

3678/2, 3678/3 und 3685, Katastralgemeinde Nebel-

berg, Gemeinde Nebelberg, im Ausmaß von 435 m2

werden der Marktgemeinde Kollerschlag einge-

meindet.

(2)Die damit bewirkte Änderung des Verlaufes der

Grenze zwischen der Marktgemeinde Kollerschlag und

der Gemeinde Nebelberg ist in der Anlage dargestellt.

Anlage

Seite 146

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1988, 25,

Stück, Nr. 58

Anlage

(Lageplan)

Der Lageplan zeigt den von der Grenzänderung zwischen der Marktgemein-de Kollerschlag und der Gemeinde Nebelberg, politischer Bezirk Rohrbach, erfaßten Bereich. Die schwarze mit Punkten versehene Linie zeigt den Grenzverlauf vor, die rote Linie den Verlauf der Grenze nach dem Inkrafttre-ten der Verordnung (die Grenzänderung bewirkt, daß die Gemeindegrenze in dem von der Grenzänderung erfaßten Bereich in der Mitte des Bettes des regulierten Kollerschläger-Baches verläuft).