# Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Erklärung der Gebiete der Gemeinden

# Klaffer am Hochficht und Schwarzenberg im Mühlkreis als Fremdenverkehrsgebiet "Schwarzenberg

# Klaffer am Böhmerwald" widerrufen wird und die Fremdenverkehrsgebiete

# "Klaffer am Hochficht/Böhmerwald" und "Schwarzenberg am Böhmerwald" neu geschaffen

# werden

59. Verordnung

der o.ö. Landesregierung vom 5. September 1988, mit der die Erklärung der Gebiete der Gemeinden Klaff er am Hochficht und Schwarzenberg im Mühlkreis als Fremdenverkehrsgebiet "Schwarzenberg - Klaff er am Böhmerwald" widerrufen wird und die Fremdenverkehrsgebiete "Klafferam Hochficht/Böhmerwald" und "Schwarzenberg am Böhmerwald" neu geschaf-fen werden

Auf Grund der §§ 2 und 3 des O.ö. Fremdenverkehrs-gesetzes 1965, LGBl. Nr. 64/1964, in der Fassung der Landesgesetze LGBl. Nr. 2/1976 und LGBl. Nr. 67/1980 wird verordnet:

§1

Die Erklärung der Gebiete der Gemeinden Klaffer am Hochficht und Schwarzenberg im Mühlkreis als Fremden-verkehrsgebiet "Schwarzenberg - Klaffer am Böhmer-wald" (Verordnung der o.ö. Landesregierung, LGBl. Nr. 28/1979) wird widerrufen.

§2

?1? Das Gebiet der Gemeinde Klaffer am Hochficht wird

als Fremdenverkehrsgebiet „Klaffer am Hochficht/Böhmerwald" erklärt.

?2? Das Gebiet der Gemeinde Schwarzenberg im Mühlkreis wird als Fremdenverkehrsgebiet "Schwarzenberg

am Böhmerwald" erklärt.

§3

Der Widerruf der Erklärung als Fremdenverkehrsgebiet (§ 1) schließt jeweils die Auflösung seines Fremdenver-kehrsverbandes ein. Die Erklärung als Fremdenverkehrs-gebiet (§ 2) schließt jeweils die Errichtung eines Fremden-verkehrsverbandes, dem alle Fremdenverkehrs-Interes-senten des Fremdenverkehrsgebietes angehören, in sich.

§4