# Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Grenzen der Gemeinde Niederwaldkirchen

# und der Gemeinde St. Ulrich im Mühlkreis geändert werden

67. Verordnung

der o.ö. Landesregierung vom 21. November 1988,

mit der die Grenzen der Gemeinde Niederwaldkirchen

und der Gemeinde St. Ulrich im Mühlkreis geändert

werden

Auf Grund des § 6 Abs. 1 und des § 7 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung

1979, LGBl. Nr. 119, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 95/1985 wird verordnet:

§1

(1)Die Grenzen der Gemeinde Niederwaldkirchen und

der Gemeinde St. Ulrich im Mühlkreis, politischer Bezirk Rohrbach, werden wie folgt geändert:

(2)Die damit bewirkte Änderung des Verlaufes der Grenze zwischen der Gemeinde Niederwaldkirchen und

der Gemeinde St. Ulrich im Mühlkreis ist in der Anlage dargestellt.

§2 Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1989 in Kraft.

Dnehöchstzulässige

Anzahl der Bojen

A20

B15

C10

D10

E15

F20

Für die o.ö. Landesregierung:.

Dr. Grünner

Landeshauptmann-Stellvertreter

Anlage

Seite 156

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1988, 28. Stück,

Nr. 67

Anlage

Lageplan

KG St. Ulrich

OG St. Ulrich im Mühlkreis

KG Niederwaldkirchen OG Niederwaldkirchen

M 11000

Der Lageplan zeigt den von der Grenzänderung zwischen den Gemeinden Niederwaldkirchen und St. Ulrich im Mühlkreis, politischer Bezirk Rohrbach, erfaßten Bereich. Die schwarze mit Punkten versehene Linie zeigt den Grenzverlauf vor, die rote Linie den Verlauf der Grenze nach dem Inkraft-treten der Verordnung.