# Landesgesetz, mit dem das O.ö. Land- und forstwirtschaftliche Schulgesetz geändert wird

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Landesgesetz

vom 10. November 1988, mit dem das O.ö. Land- und

forstwirtschaftliche Schulgesetz geändert wird

Der o.ö. Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das O.ö. Land- und forstwirtschaftliche Schulgesetz, LGBl. Nr. 41/1976, wird wie folgt geändert:

§ 14 Abs. 2 hat zu lauten:

„(2) An ganzjährigen Fachschulen besteht das Schuljahr aus dem Unterrichtsjahr und den Hauptferien.