# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Steegen

38. Kundmachung

der o.ö. Landesregierung vom 22. Mai 1989 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeinde-wappens an die Gemeinde Steegen

Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 95/1985 mit Beschluß vom 22. Mai 1989 der Gemeinde Steegen, politischer Bezirk Grieskirchen, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Steegen:

In Grün drei silberne, eins zu zwei gestellte Hufeisen, darüber ein goldener, erhöhter, schräglinker