# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Ausschreibung der Wahl des Gemeinderates

# der Gemeinde Rainbach im Innkreis, politischer Bezirk Schärding

41.

Kundmachung

der o.ö. Landesregierung vom 26. Juni 1989 über die Ausschreibung der Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Rainbach im Innkreis, politischer Be-zirk Schärding

Auf Grund des § 24 Abs. 1 der Gemeindewahlordnung 1967, LGBl. Nr. 24, in der Fassung der Landesgesetze LGBl. Nr. 30/1973, 57/1979 und 46/1985 wird die Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Rainbach im Innkreis, politischer Bezirk Schärding, für

Sonntag, 17. September 1989, ausgeschrieben. Als Stichtag wird der 6. Juli 1989 festgesetzt.

Als Tag der Wahlausschreibung gilt gemäß § 24 Abs. 1 der Gemeindewahlordnung 1967 der 5. Juli 1989.