# Verordnung der o.ö. Landesregierung über die Sitzungsentschädigung für die Mitglieder (Ersatzmitglieder) des Landeskulturbeirates

3. Verordnung

der o.ö. Landesregierung vom 18. Dezember 1989

über die Sitzungsentschädigung für die Mitglieder (Ersatzmitglieder) des Landeskulturbeirates

Auf Grund des § 7 Abs. 6 lit. b des O.ö. Kulturförde-rungsgesetzes, LGBl. Nr. 77/1987, wird verordnet:

§1

Die Höhe der Sitzungsentschädigung für die Mitglieder (Ersatzmitglieder) des Landeskulturbeirates wird mit S 400,— pro Mitglied (Ersatzmitglied) und Sitzung in einem einheitlichen Satz festgelegt.

§2

Die Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kund-machung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.