# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Ausschreibung der Wahl des Gemeinderates

# der Gemeinde Tumeltsham, politischer Bezirk Ried im Innkreis

6. Kundmachung

der o.ö. Landesregierung vom 22. Jänner 1990 über

die Ausschreibung der Wahl des Gemeinderates

der Gemeinde Tumeltsham, politischer Bezirk Ried

im Innkreis

Auf Grund des § 24 Abs. 1 der Gemeindewahlordnung 1967, LGBl. Nr. 24, in der Fassung der Landesgesetze LGBl. Nr. 30/1973, 57/1979 und 46/1985 wird die Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Tumeltsham, politi-scher Bezirk Ried im Innkreis, für

Sonntag, 25. März 1990, ausgeschrieben. Als Stichtag wird der 25. Jänner 1990 festgesetzt.

Als Tag der Wahlausschreibung gilt gemäß § 24 Abs. 1 der Gemeindewahlordnung 1967 der 24. Jänner 1990.