# Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Lehrpläne für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen erlassen werden

§2 Lehrstoffverteilung

(1)Für Jeden Unterrichtsgegenstand dieser Lehrpläne, ausgenonmen den Religionsunterricht, ist von den unterrichtenden Lehrern zur Vorbereitung des Unterrichtes

?2? Diese Lehrstoffverteilung hat an der Schule aufzuliegen und muß allen unterrichtenden Lehrern zugänglich sein.

?3? In dieser Lehrstoffverteilung ist der Lehrstoff laut Lehrplan näher auszuführen und zumindest auf die einzelnen Unterrichtswochen aufzuteilen. Ferner sind die jeweils entsprechenden Lernziele und die vorgesehenen Unterrichtsmittel anzugeben.

§3 Inkrafttreten

?1? Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

?2? Für die im Schuljahr 1989/90 geführten zweiten und dritten Schulstufen sowie für die im Schuljahr 1990/91 zu führenden dritten Schulstufen der Berufs- und Fachschulen sind die bisher geltenden Lehrplanbestimmungen

weiterhin anzuwenden.

Für die o.ö. Landesregierung:

Hofinger

Landesrat

Anlagen

Seite 20Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

Anlage A1 LEHRPLÄNE DER BERUFSSCHULEN

I. Allgemeine Bildungsziele

Die Berufsschule hat die Aufgabe

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9- Seite 21

Seite 22Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

Lehrplan der Berufsschule, Fachrichtung Landwirtschaft

(1., 2. und 3. Schulstufe)

Stundentafel

(Stundenausmaß und Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Anlage A2

Unterrichtsgegenstände (Pflichtgegenstände)Stundenausmaß je Woche

und SchulstufeGesamtstunden-zahl

Allgemeinbildende Unterrichtsgegenstände:

Religion Deutsch (einschließlich Schriftverkehr) Rechnen Politische Bildung Lebenskunde (einschließlich Gesundheitslehre) Leibesübungen

Musische Bildung2 3 2 2 2 2 148 72 48 48 48 48 24

Summe allgemeinbildender Unterrichtsgegenstände14336

Berufsbildende Unterrichtsgegenstände:

Pflanzenbau Waldwirtschaft Tierhaltung Landtechnik und Baukunde Betriebswirtschaft Praktischer Unterricht*)5 2 5 5 3 6120 48 120 120 72 144

Summe berufsbildender Unterrichtsgegenstände26624

Gesamtstundenzahl40, 960

*) Unterricht in Schülergruppen

Erste-Hilfe-Kurs in Blockform mit 8 Doppelstunden SpezialVorträge zu

ausgewählten Fachgebieten

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9Seite 23

Deutsch (einschließlich Schriftverkehr)

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen befähigt werden, sich in Wort und Schrift klar und richtig auszudrücken. Sie sollen in der Lage sein, den privaten und beruflichen Schriftverkehr ordnungsgemäß durchzuführen. Gute Ausdrucksweise und sicheres Auftreten sind bei Rede und Diskussion zu schulen. Das Erzählen ist zu üben. Das Interesse am Lesen als Möglichkeit persönlicher und beruflicher Weiterbildung ist zu fördern.

Lehrstoff

1., 2. und 3. Schulstufe Rechtschreiben und Sprachlehre:

Festigung der Rechtschreibung und der wesentlichen Grammatikkenntnisse. Erweiterung des Wortschatzes und Be-handlung einschlägiger Fachausdrücke, Fremdwörter und Abkürzungen. Gebrauch von Wörterbüchern und Nach-schlagwerken.

Sprecherziehung:

Behebung sprachlicher Mängel. Schulung der Ausdrucksfähigkeit durch Erzählen, Berichten, Kurzreferate und Dis-kussionen.

Schriftverkehr:

Abfassen von wichtigen Schriftstücken privater und beruflicher Art. Ausfüllen von Formularen, Zahlungsverkehr.

Lesen:

Anleitung zum richtigen Lesen und Vorlesen.

Didaktische Grundsätze

Auf richtiges Sprechen, Schreiben und Lesen ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schüler sind vor allem zum Sprechen in ganzen Sätzen aufzufordern. Durch Sprechübungen sollen die Schüler zu sicherem Auftreten und zu klarer Ausdrucksweise gelangen.

Bei allen schriftlichen Arbeiten ist zur Selbständigkeit zu

erziehen.

Je Schulstufe 1 Schularbeit.

Rechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen befähigt werden, im Berufsleben anfallende rechnerische Probleme zu erfassen und sicher zu lö-sen. Die Sicherheit in der Beherrschung der Grundrechnungsarten als Voraussetzung für das berufliche Rechnen ist zu verbessern. Die Schüler sind zu genauer und sorgfältiger Arbeit zu erziehen.

Lehrstoff

Seite 24Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

Politische Bildung

Bildungs- und Lehraufgabe

Die politische Bildung hat das Ziel, dem Jugendlichen die Fundamente eines demokratischen Staates, dessen Spielre-geln und Funktionsweisen im politischen Alltag darzulegen. Neben der Erziehung zu demokratischer Gesinnung ist die Bereitschaft zur Mitarbeit und Mitverantwortung in der Gemeinschaft zu wecken und zu fördern.

Lehrstoff

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9Seite 25

Didaktische Grundsätze

Im Unterricht sollen vorwiegend Beispiele aus dem Leben der Schüler behandelt werden. Dem Gelegenheitsunterricht ist neben den anderen Unterrichtsgrundsätzen besonderes Augenmerk zu schenken. Richtiges Benehmen, gute Um-gangsformen und sicheres Auftreten sind zu üben. Die Schüler sind zu einer gesunden Lebensführung anzuhalten.

Leibesübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Unterricht soll die Schüler befähigen, ihre natürliche Beweglichkeit und körperliche Ausdauer zu verbessern. Ge-sunder Leistungswille und Einordnung in die Gemeinschaft sind anzuerziehen. Die Bereitschaft zu sportlicher Betäti-gung über die Schule hinaus soll gefördert werden.

Lehrstoff

1., 2. und 3. Schulstufe

Kräftigungs-, Dehnungs- und Lockerungsübungen

Übungen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Haltungsschäden

Leistungsübungen (Leichtathletik u. a.)

Spiele

Schwimmen

Wintersport

Didaktische Grundsätze

Beim Aufbau der Unterrichtsstunde ist auf örtliche Gegebenheiten und die unterschiedliche Belastbarkeit der Schüler zu achten. Der Gesundheit und Sicherheit der Schüler ist größte Aufmerksamkeit zu widmen.

Die Turnübungen sollen einen Ausgleich zur einseitigen körperlichen Arbeit darstellen und Haltungsschäden vorbeu-gen helfen. Musische Bildung

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen in diesem Gegenstand Freude und Interesse am

Musischen gewinnen und zur sinnvollen Freizeit-gestaltung angeregt

werden.

Lehrstoff

1., 2. und 3. Schulstufe

Singen:,

Stimmbildung und Atemtechnik

Volkslieder und andere Lieder, die dem Jahreslauf und dem Fest- und Lebenskreis entsprechen

Religiöse Lieder

Bildnerische Erziehung:

Gestalten aus der Vorstellung und nach Vorlagen

Didaktische Grundsätze

Es ist danach zu trachten, daß jede aktive Betätigung auf musischem Gebiet Freude bereitet und gerne geschieht. Eine Überforderung der Schüler durch zu schwieriges Lied- und Musikgut ist zu vermeiden.

Pflanzenbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Den Schülern sind unter Berücksichtigung ökologischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte Grundkenntnisse über Bodenkunde und Pflanzenbau zu vermitteln.

Die Bedeutung einer nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit ist besonders bewußt zu machen. Die Markt- und Absatzlage und die regionalen Verhältnisse sind zu berücksichtigen.

Lehrstoff

Seite 26Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9Seite 27

Grundlagen der Fütterung:

Grundbegriffe der Fütterung

Zusammensetzung des Futters

Futterwertmaßstäbe, Futtermittelkunde, Rationsberechnung

Futtermittelgesetz

Milchwirtschaft und Fleischkunde

Seite 28Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

Lehrstoff

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9

Seite 29

Lehrplan der Berufsschule, Fachrichtung Landwirtschaft

(Anschlußlehre)

Anlage A3

Stundentafel

(Stundenausmaß und Gesamtstundenzahl der einzelnen Ünterrichtsgegenstände)

Unterrichtsgegenstände (Pf I ichtgegenstände)Stundenausmaß je

WocheGesamtstunden-zahl

Allgemeinbildende Unterrichtsgegenstände:

Religion Deutsch Rechnen Leibesübungen1 1 2 210 10 20 20

Summe allgemeinbildender Unterrichtsgegenstände660

Berufsbildende Unterrichtsgegenstände:

Pflanzenbau Waldwirtschaft Tierhaltung Landtechnik und Baukunde

Betriebswirtschaft Praktischer Unterricht*)6 2 6

7 7 660 20 60 70 70 60

Summe berufsbildender Unterrichtsgegenstände34340

Gesamtstundenzahl40400

*) Unterricht in Schülergruppen

Die im Rahmen der Anschlußlehre berufsschulpflichtigen Schülerinnen sind bereits Absolventinnen der landwirtschaft-lichen Fachschule der Fachrichtung Ländliche Hauswirtschaft, oder zumindest der Berufsschule der Fachrichtung Ländliche Hauswirtschaft. Das heißt, sie haben die Lehre in der Ländlichen Hauswirtschaft praktisch abgeschlossen. Im Lehrplan werden daher überwiegend nur mehr die rein fachlichen Belange der Anschlußlehre Landwirtschaft be-handelt. Aus diesem Grund erfolgt auch eine Zusammenfassung und damit Ausdehnung der Berufsschuldauer auf 10 Wochen.

Deutsch

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen befähigt werden, sich klar und richtig

auszudrücken.

Sicheres Auftreten und eine gute Ausdrucksweise sind bei Rede und Diskussion zu schulen.

Lehrstoff

Selbstdarstellung durch Schulung der Ausdrucksweise

Grundsätzliches zur Sprecherziehung

Lesen, Erzählen, Bericht

Dialog, Wortmeldung, Diskussion, Statement, Redeübung, Vortrag

Telefongespräch, Vorstellungsgespräch

Seite 30Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

Didaktische Grundsätze

Auf richtiges Sprechen, Schreiben und Lesen ist in allen

Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schüler sind vor allem zum Sprechen in ganzen Sätzen aufzufordern.

Rechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen befähigt werden, im Berufsleben anfallende

rechnerische Probleme zu erfassen und sicher zu lö-sen. Erziehung zu

genauer und sorgfältiger Arbeit.

Lehrstoff

Anwendung von Schluß-, Prozent-, Flächen- und Raumberechnungen, Mischungs- und Durchschnittsrechnungen zur Lösung praktischer Beispiele aus dem landwirtschaftlichen Bereich Maßstabgetreues

Zeichnen

Didaktische Grundsätze

Rechenaufgaben sollten vorwiegend aus dem Stoffgebiet der Fachgegenstände gewählt werden. Kopfrechnen und Schätzen ist zu üben.

Faustzahlenbücher und technische Hilfsmittel sind sinnvoll in den Unterricht einzubauen.

Leibesübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Ziel des Unterrichtes ist es, die gesunde körperliche Entwicklung zu fördern, besondere körperliche Fähigkeiten zur Entfaltung zu bringen, Liebe und Freude zur Bewegung und zum Sport auch in der Freizeit zu wecken und Ausdauer, Mut und Gemeinschaftssinn zu pflegen.

Lehrstoff

Grundübungen

Ausgleichs- und Lockerungsübungen

Leistungsübungen

Der Jahreszeit angepaßte sportliche Disziplinen

Ballspiele

Didaktische Grundsätze

Beim Aufbau der Unterrichtsstunde ist auf die Beschaffenheit der Sportstätte und die verschiedene Belastbarkeit der Schüler zu achten. Die Unterrichtsstunde ist vorwiegend in drei Teile zu gliedern: Aufwärmen (Grundübungen), Höhe-punkt (Leistungsübungen, Kampfsport), Ausklang (Spiel). Die Übungen sollten dem Schüler Freude bereiten. Für Ord-nung und Disziplin ist zu sorgen. Der Gesundheit und Sicherheit des Schülers ist größtes Augenmerk zu schenken.

Pflanzenbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Den Schülern sind unter Berücksichtigung ökologischer und

wirtschaftlicher Gesichtspunkte Grundkenntnisse über Bodenkunde und Pflanzenbau zu vermitteln.

Lehrstoff

Bodengesundheit, Bodenfruchtbarkeit, Fruchtfolge Düngelehre, Wirtschafts-, Handelsdünger, allg. Pflanzenschutz Grundsätze des biologischen Landbaues

Anbau, Düngung, Fruchtfolge, Pflege und Ernte der Getreidearten, der Hackfrüchte, der Feldfutterpflanzen, der Zwi-schenfrüchte und der Alternativ- und Sonderkulturen Düngung, Pflege und Nutzung von Dauergrünland Pflanzenarten, Futterkonservierung

Obstbau: Pflanzung, Erziehung und Schnitt, Pflege und Düngung, Ernte, Lagerung und Verwertung, Bedeutung des Obstbaues, v. a. im ländlichen Raum

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist möglichst praxisnah zu gestalten. Auf Arbeitsvereinfachungen, Natur- und Umweltschutz und die Unfallverhütung ist hinzuweisen. Die Notwendigkeit und Verantwortung zur Erzeugung gesunder und hochwertiger Produkte ist bewußt zu machen. 1 Schularbeit.

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9Seite 31

Waldwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Den Schülern ist die Bedeutung des Waldes bewußt zu machen. Zu vermitteln sind die Grundkenntnisse der Waldwirt-schaft.

Lehrstoff:

Bedeutung und Funktionen des Waldes, Grunddaten, Gefährdungen

Die wichtigsten Baumarten und ihre Ansprüche

Bestandesbegründung: Pflanzung, Naturverjüngung

Waldpflege: Kultur- und düngwuchspflege, Dickungspflege, Durchforstung, Schutz des Waldes

Waldarbeit: Grundsätze, Ausrüstung, Unfallverhütung

Ernte und Vermarktung des Holzes

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht soll möglichst praxisnah und auf die Belange des Bauernwaldes abgestimmt sein. Die Schüler sollen zum selbständigen Beobachten von Natur- und Arbeitsvorgängen im Wald angeregt werden. Hinweise auf typische Berufsunfälle und deren Verhütung sind zu geben.

Tierhaltung

Bildungs- und Lehraufgabe

Es sind Grundkenntnisse der Züchtung, Haltung und Fütterung zu vermitteln. Eine Verbindung zwischen wirtschaftli-cher, marktgerechter Erzeugung und einer tiergerechten und umweltbewußten Tierhaltung ist herzustellen. Fragen der Verarbeitung und Vermarktung sind zu behandeln.

Lehrstoff

Artgerechte Fütterung, Haltung und Pflege von Rindern, Schweinen,

Schafen, Pferden und Geflügel

Alternativen in der Tierhaltung

Grundlagen der praktischen Zuchtarbeit

Fleischkunde

Absatz und Verwertung von Tieren und tierischen Produkten

Tiergesundheit (Hygiene, Krankheiten, Seuchen)

Rationsberechnungen

Didaktische Grundsätze

Futterberechnungen sowie Beurteilungs- und Bestimmungsübungen sind in den Unterricht einzubauen. Fragen des Tierschutzes und des Umweltschutzes sind zu behandeln. Auf mögliche Arbeitsvereinfachungen und auf die Gefahren im Umgang mit Tieren ist hinzuweisen.

1 Schularbeit.

i ¦

Landtechnik und Baukunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sind zu befähigen, die Funktionen wichtiger Landmaschinen und Geräte zu verstehen sowie Landmaschi-nen zu pflegen und zu warten.

Vordringlich zu behandeln sind der überbetriebliche Maschineneinsatz und die Unfallverhütung. Der Baukundeunterricht hat Grundlagenwissen für die Errichtung und Sanierung von Gebäuden zu vermitteln.

Lehrstoff

Sl-Einheiten

Einfache Grundlagen der Landtechnik: Werkstoffe, Maschinenelemente,

Verbrennungsmotoren Bauteile des Traktors

Einsatz, Wartung und Pflege des Traktors und der wichtigsten

Landmaschinen

Betriebsmechanisierung und damit zusammenhängende Fragen: Nutzen und Kosten, Wirtschaftlichkeit, überbetriebli-che Mechanisierung

Baukunde: (Schwerpunkt: Rinder- und Schweinestallungen, bäuerliches Wohnhaus) Planung und Vorbereitung, Er-richtung, Kosten, Finanzierung Sicherheitstechnische Vorschriften, Unfallverhütung Didaktische Grundsätze

Der Unterricht hat sich an die notwendigen Erfordernisse der landwirtschaftlichen Betriebe zu orientieren. Technische Einzelheiten sind nur so weit zu behandeln, als dies1 zum Verständnis der Funktion und für den praktischen Einsatz der Maschinen von Bedeutung ist.

Auf die Unfall- und Brandverhütung ist besonders hinzuweisen. 1 Schularbeit.

Seite 32Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9'

Betriebswi rtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Den Schülern sind jene Kenntnisse zu vermitteln, die sie zur erfolgreichen Führung eines landwirtschaftlichen Betrie-bes befähigen. Überbetriebliche Zusammenarbeit und Fragen der Nebenerwerbslandwirtschaft sind zu behandeln.

Lehrstoff

Kurze Wiederholung betriebswirtschaftlicher Grundbegriffe:

Leistungen und Kosten der Produktion, Maßstäbe des Betriebserfolges, Wettbewerbsvergleiche (Produktionsverfah-ren der Bodennutzung und Tierhaltung) Fragen zur Betriebsführung: Betriebsorgan isation Investitions- und Finanzierungsgrundsätze, Prüfung der Wirtschaftlichkeit Zwischenbetriebliche Zusammenarbeit, Maschinenringe Landwirtschaft und Nebenerwerb, Betriebsumstellung Betrieb und Haushalt Betriebliche Aufzeichnungen: Bedeutung Einfache Aufzeichnungen zur Ermittlung des Betriebserfolges (z. B. Landwirtschaftliches Aufzeichnungsbuch) Aktuelles

Wirtschaftsgeschehen

Didaktische Grundsätze

Der Gegenstand darf nicht als Spezialfach mit Abgrenzungen gesehen werden. Eine enge Verbindung mit anderen Unterrichtsgegenständen ist herzustellen. Der Unterricht ist praxisnah und mit Übungen zu gestalten. Vergleiche sind anzustellen. Die Einbeziehung der Elternbetriebe in den Unterricht ist erforderlich. Das Interesse an ständigen Betriebsaufzeichnungen ist zu fördern. 1 Schularbeit. Praktischer Unterricht

Bildungs- und Lehraufgabe

Im praktischen Unterricht ist das erworbene fachliche Wissen des Schülers in einer auf die zukünftige Berufstätigkeit ausgerichteten Form anzuwenden. Die Schüler sollen befähigt werden, landwirtschaftliche Arbeiten selbständig und richtig durchzuführen. Auf Unfallgefahren und deren Verhütung ist stets hinzuweisen.

Lehrstoff

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9

Seite 33

Lehrplan der Berufsschule, Fachrichtung Ländliche Hauswirtschaft

(1., 2. und 3. Schulstufe)

Anlage A4

Stundentafel

(Stundenausmaß und Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

U nterrichtsgegenstände (Pflichtgegenstände)Stundenäusmaß je Woche

und SchulstufeGesamtstunden-zahl

Allgemeinbildende Unterrichtsgegenstände:

Religion Deutsch (einschließlich Schriftverkehr) Rechnen Politische Bildung Lebenskunde (einschließlich Gesundheitslehre) Leibesübungen

Musische Bildung2 3 2 2 2 2 148 72 48 48 48 48 24

Summe allgemeinbildender Unterrichtsgegenstände14336

Berufsbildende Unterrichtsgegenstände:

Kinderpflege Hauswirtschaft Ernährung und Vorratswirtschaft Wäsche- und Bekleidungskunde Landwirtschaft (einschließlich Gartenbau)

Betriebswirtschaft

Praktischer Unterricht (Hausarbeit, Kochen und Vorratshaltung, Nähen und Handarbeit, Gartenarbeit und Blumenpflege)*)1 3 3 2 3 2

1224 72 72 48 72 48

288

Summe berufsbildender Unterrichtsgegenstände26624

Gesamtstundenzahl40960

*) Unterricht in Schülergruppen

Erste-Hilfe-Kurs in Blockform mit 8 Doppelstunden SpezialVorträge zu

ausgewählten Fachgebieten

Seite 40Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

Kochen und Vorratshaltung

1., 2. und 3. Schulstufe

Bereiten von

Suppen und Saucen

Fleisch- und Fischgerichten

Gemüse- und Mehlgerichten

Gerichten aus Milch und Milchprodukten

kalten und warmen Vor- und Nachspeisen

sonstigen Gerichten

Haltbares Lagern der wichtigsten Nahrungsmittel

Handhabung und Pflege von Geräten und Maschinen des Haushaltes

Nähen und Handarbeiten

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9

Lehrplan der Berufsschule, Fachrichtung Gartenbau

(1., 2. und 3. SchulstMfe)

Stundentafel

(Stundenausmaß und Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Seite 41

Anlage A5

Unterrichtsgegenstände (Pflichtgegenstände)Stundenausmaß je Woche

und SchulstufeGesamtstunden-zahl

Allgemeinbildende Unterrichtsgegenstände:

Religion Deutsch (einschließlich Schriftverkehr) Rechnen Politische Bildung Lebenskunde (einschließlich Gesundheitslehre) Leibesübungen

Musische Bildung2 2 2 1 1 2 148 48 48 24 24 48 24

Summe allgemeinbildender Unterrichtsgegenstände11264

Berufsbildende Unterrichtsgegenstände:

Pflanzenkunde Bodenkunde und Düngerlehre Pflanzenschutz Zierpflanzenbau Baumschulwesen und Obstbau Gemüsebau Gartengestaltung Blumenbinden Technik Betriebswirtschaft Praktischer Unterricht*)2 2 1 5 4 2 2 1 2 2 648 48 24 120 96 48 48 24 48 48 144

Summe berufsbildender Unterrichtsgegenstände29696

Gesamtstundenzahl40960

*) Unterricht in Schülergruppen

Erste-Hilfe-Kurs in Blockform mit 8 Doppelstunden SpezialVorträge zu

ausgewählten Fachgebieten

Seite 42Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

Deutsch (einschließlich Schriftverkehr)

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen befähigt werden, sich in Wort und Schrift klar und richtig auszudrücken. Sie sollen in der Lage sein, den privaten und beruflichen Schriftverkehr ordnungsgemäß durchzuführen. Gute Ausdrucksweise und sicheres Auftreten sind bei Rede und Diskussion zu schulen. Das Erzählen ist zu üben. Das Interesse am Lesen als Möglichkeit persönlicher und beruflicher Weiterbildung ist zu fördern.

Lehrstoff

1., 2. und 3. Schulstufe Rechtschreiben und Sprachlehre:

Festigung der Rechtschreibung und der wesentlichen Grammatikkenntnisse. Erweiterung des Wortschatzes und Be-handlung einschlägiger Fachausdrücke, Fremdwörter und Abkürzungen. Gebrauch von Wörterbüchern und Nach-schlagwerken.

Sprecherziehung:

Behebung sprachlicher Mängel. Schulung der Ausdrucksfähigkeit durch Erzählen, Berichten, Kurzreferate und Dis-kussionen.

Schriftverkehr:

Abfassen von wichtigen Schriftstücken privater und beruflicher Art. Ausfüllen von Formularen, Zahlungsverkehr.

Lesen:

Anleitung zum richtigen Lesen und Vorlesen.

Didaktische Grundsätze

Auf richtiges Sprechen, Schreiben und Lesen ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schüler sind vor allem zum Sprechen in ganzen Sätzen aufzufordern. Durch Sprechübungen sollen die Schüler zu sicherem Auftreten und zu klarer Ausdrucksweise gelangen.

Bei allen schriftlichen Arbeiten ist zur Selbständigkeit zu

erziehen.

Je Schulstufe 1 Schularbeit.

Rechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen befähigt werden, im Berufsleben anfallende rechnerische Probleme zu erfassen und sicher zu lö-sen. Die Sicherheit in der Beherrschung der Grundrechnungsarten als Voraussetzung für das berufliche Rechnen ist zu verbessern. Die Schüler sind zu genauer und sorgfältiger Arbeit zu erziehen.

Lehrstoff

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9Seite 43

Politische Bildung

Bildungs- und Lehraufgabe

Die politische Bildung hat das Ziel, dem Jugendlichen die Fundamente eines demokratischen Staates, dessen Spielre-geln und Funktionsweisen im politischen Alltag darzulegen. Neben der Erziehung zu demokratischer Gesinnung ist die Bereitschaft zur Mitarbeit und Mitverantwortung in der Gemeinschaft zu wecken und zu fördern.

Lehrstoff

Seite 44Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

Leibesübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Unterricht soll die Schüler befähigen, ihre natürliche Beweglichkeit und körperliche Ausdauer zu verbessern. Ge-sunder Leistungswille und Einordnung in die Gemeinschaft sind anzuerziehen. Die Bereitschaft zu sportlicher Betäti-gung über die Schule hinaus soll gefördert werden.

Lehrstoff

1., 2. und 3. Schulstufe

Kräftigungs-, Dehnungs- und Lockerungsübungen

Übungen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Haltungsschäden

Leistungsübungen (Leichtathletik u. a.)

Spiele

Schwimmen

Wintersport

Didaktische Grundsätze

Beim Aufbau der Unterrichtsstunde ist auf örtliche Gegebenheiten und die unterschiedliche Belastbarkeit der Schüler zu achten. Der Gesundheit und Sicherheit der Schüler ist größte Aufmerksamkeit zu widmen.

Die Turnübungen sollen einen Ausgleich zur einseitigen körperlichen Arbeit darstellen und Haltungsschäden vorbeu-gen helfen. Musische Bildung

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen in diesem Gegenstand Freude und Interesse am

Musischen gewinnen und zur sinnvollen Freizeit-gestaltung angeregt

werden.

Lehrstoff

1., 2. und 3. Schulstufe

Singen:

Stimmbildung und Atemtechnik

Volkslieder und andere Lieder, die dem Jahreslauf und dem Fest- und Lebenskreis entsprechen

Religiöse Lieder

Bildnerische Erziehung:

Gestalten aus der Vorstellung und nach Vorlagen

Didaktische Grundsätze

Es ist danach zu trachten, daß jede aktive Betätigung auf musischem Gebiet Freude bereitet und gerne geschieht. Eine Überforderung der Schüler durch zu schwieriges Lied- und Musikgut ist zu vermeiden.

Pflanzenkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Lehrstoff soll grundsätzliches Wissen über Aufbau, Leben und Entwicklung der Pflanzen vermitteln. Auch die Zu-gehörigkeit der Pflanzen zu ihren Familien, deren gemeinsame Merkmale und Ansprüche sollen behandelt werden. Damit soll das Grundverständnis für die speziellen gartenbaulichen Fächer geschaffen werden.

Lehrstoff

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9Seite 45

Seite 46Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

Pflanzenschutz

Bildungs- und Lehraufgabe

Die neuesten Erkenntnisse aus dem Bereich des integrierten Pflanzenschutzes unter größtmöglicher Schonung der Umwelt und Rücksicht auf Maßnahmen der Unfallverhütung sind einzubringen. Hinweise auf die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und die entsprechenden Anwendungsverfahren müssen nach dem neuesten Stand der Gesetzeslage und Technik erfolgen. Auf die Gefahren beim Einsatz von Pflanzen-schutzmitteln ist besonders hinzuweisen. Der Erfolg von Pflanzenschutzmaßnahmen muß beurteilt werden können.

Lehrstoff

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9Seite 47

Lehrstoff

Seite 48Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

Didaktische Grundsätze

Arbeitsverfahren sind in den Vordergrund zu stellen, die Ursachen von Mißerfolgen aufzuzeigen. Auf die Besonderhei-ten des Produktionsgebietes und der Vermarktung ist entsprechend hinzuweisen. Besonders hervorzuheben sind die Sortierungsvorschriften und das Qualitätsklassengesetz. Betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ist besonderes Augenmerk zu schenken.

Gartengestaltung

Bildungs- und Lehraufgabe

Den Schülern sind Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Garten-, Landschafts- und Friedhofsgestaltung zu vermitteln. Den Schülern ist der Wert und die Bedeutung der Landschaftsgärtnerei und der Grünraumgestaltung bewußt zu ma-chen. Der Sinn für gärtnerische Gestaltung ist zu wecken und zu fördern.

Lehrstoff

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9Seite 49

Lehrstoff

Seite 50Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

Praktischer Unterricht

Bildungs- und Lehraufgabe

Im praktischen Unterricht ist das erworbene theoretische Wissen des Schülers in einer auf die Berufstätigkeit ausge-richteten Form anzuwenden. Die Schüler sollen befähigt werden, gärtnerische Arbeiten selbständig, richtig und gewis-senhaft auszuführen. Die Beobachtungsgabe für Vorgänge in der Natur und in der gärtnerischen Produktion ist zu entwickeln und zu fördern.

Lehrstoff

1., 2. und 3. Schulstufe

Allgemeiner Gartenbau:

Erkennungs-, Bestimmungs- und Beurteilungsübungen von Boden,

Düngemitteln, Pflanzen, Samen, Schädlingen und Unkräutern

Gemüsebau:

Bodenvorbereitung, Aussaat, Pikieren, Pflanzung, Pflege, Ernte,

Lagerung, Vermarktung

Blumen und Zierpflanzenbau:

Generative und vegetative Vermehrung, Ein- und Umpflanzung,

Blumenbinden und Blumenstecken, Ernte, Lagerung,

Verpackung und Verwendung

Baumschulwesen:

Vermehrungs-, Veredlungs- und Kulturmethoden, Verkauf

Gartengestaltung und Planskizzen einfacher Gartenanlagen,

Friedhofsgärtnerei

Technik:

Bedienung und Wartung von Maschinen und Geräten und anderen

technischen Einrichtungen

Didaktische Grundsätze

Die Verteilung des Übungsstoffes auf die einzelnen Schulstufen ist auf den jeweiligen fachtheoretischen Unterricht abzustimmen. Die Schüler sind mit modernen Arbeitsverfahren bekannt zu machen. Der praktische Unterricht ist als wichtige Ergänzung der Tätigkeit im Lehrbetrieb zu verstehen. Einzelunterweisungen sind zu pflegen. Neben der Ver-mittlung von Handfertigkeiten soll auch die Beurteilung von technischen Einrichtungen nicht fehlen. Sicherheitsvor-schriften sind zu erklären. Auf Unfallverhütung ist besonders Bedacht zu nehmen.

Betriebswirtschaftlichen und arbeitspädagogischen Gesichtspunkten ist besonderes Augenmerk zu schenken. Besichtigung von Betrieben, Versuchsanstalten, Schaugärten und dergleichen sollen den praktischen Unterricht ergänzen.

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9

Lehrplan der Berufsschule, Fachrichtung Forstwirtschaft

(1., 2. und 3. Schulstufe)

Stundentafel

(Stundenausmaß und Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Seite 51 Anlage A6

U nterrichtsgegenstände (Pflichtgegenstände)Stundenausmaß je Woche

und SchulstufeGesamtstunden-zahl

Allgemeinbildende Unterrichtsgegenstände:

Religion Deutsch (einschließlich Schriftverkehr) Rechnen Politische Bildung Lebenskunde (einschließlich Gesundheitslehre) Leibesübungen

Musische Bildung2 3 2 2 2 2 148 72 48 48 48 48 24

Summe allgemeinbildender Unterrichtsgegenstände14336

Berufsbildende Unterrichtsgegenstände:

Waldwirtschaft Waldarbeit Landwirtschaft Betriebswirtschaft

Praktischer Unterricht*)6 6

' 3 3

8144 144 72 72 192

Summe berufsbildender Unterrichtsgegenstände26624

Gesamtstundenzahl40960

*) Unterricht in Schülergruppen

Erste-Hilfe-Kurs in Blockform mit 8 Doppelstunden SpezialVorträge zu

ausgewählten Fachgebieten

Seite 52Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

Deutsch (einschließlich Schriftverkehr)

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen befähigt werden, sich in Wort und Schrift klar und richtig auszudrücken. Sie sollen in der Lage sein, den privaten und beruflichen Schriftverkehr ordnungsgemäß durchzuführen. Gute Ausdrucksweise und sicheres Auftreten sind bei Rede und Diskussion zu schulen. Das Erzählen ist zu üben. Das Interesse am Lesen als Möglichkeit persönlicher und beruflicher Weiterbildung ist zu fördern.

Lehrstoff

1., 2. und 3. Schulstufe: Rechtschreiben und Sprachlehre:

Festigung der Rechtschreibung und der wesentlichen Grammatikkenntnisse. Erweiterung des Wortschatzes und Be-handlung einschlägiger Fachausdrücke, Fremdwörter und Abkürzungen. Gebrauch von Wörterbüchern und Nach-schlagwerken. Sprecherziehung:

Behebung sprachlicher Mängel. Schulung der Ausdrucksfähigkeit durch Erzählen, Berichten, Kurzreferate und Dis-kussionen. Schriftverkehr:

Abfassen von wichtigen Schriftstücken privater und beruflicher Art. Ausfüllen von Formularen, Zahlungsverkehr. Lesen: Anleitung zum richtigen Lesen und Vorlesen.

Didaktische Grundsätze

Auf richtiges Sprechen, Schreiben und Lesen ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schüler sind vor allem zum Sprechen in ganzen Sätzen aufzufordern. Durch Sprechübungen sollen die Schüler zu sicherem Auftreten und zu klarer Ausdrucksweise gelangen.

Bei allen schriftlichen Arbeiten ist zur Selbständigkeit zu

erziehen.

Je Schulstufe 1 Schularbeit.

Rechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen befähigt werden, im Berufsleben anfallende rechnerische Probleme zu erfassen und sicher zu lö-sen. Die Sicherheit in der Beherrschung der Grundrechnungsarten als Voraussetzung für das berufliche Rechnen ist zu verbessern. Die Schüler sind zu genauer und sorgfältiger Arbeit zu erziehen.

Lehrstoff

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9.Seite 53

Politische Bildung

Bildungs- und Lehraufgabe

Die politische Bildung hat das Ziel, dem Jugendlichen die Fundamente eines demokratischen Staates, dessen Spielre-geln und Funktionsweisen im politischen Alltag darzulegen. Neben der Erziehung zu demokratischer Gesinnung ist die Bereitschaft zur Mitarbeit und Mitverantwortung in der Gemeinschaft zu wecken und zu fördern.

Lehrstoff

Seite 54Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

Leibesübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Unterricht soll die Schüler befähigen, ihre natürliche Beweglichkeit und körperliche Ausdauer zu verbessern. Ge-sunder Leistungswille und Einordnung in die Gemeinschaft sind anzuerziehen. Die Bereitschaft zu sportlicher Betäti-gung über die Schule hinaus soll gefördert werden.

Lehrstoff

1., 2. und 3. Schulstufe

Kräftigungs-, Dehnungs- und Lockerungsübungen

Übungen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Haltungsschäden

Leistungsübungen (Leichtathletik u. a.)

Spiele

Schwimmen

Wintersport

Didaktische Grundsätze

Beim Aufbau der Unterrichtsstunde ist auf örtliche Gegebenheiten und die unterschiedliche Belastbarkeit der Schüler zu achten. Der Gesundheit und Sicherheit der Schüler ist größte Aufmerksamkeit zu widmen.

Die Turnübungen sollen einen Ausgleich zur einseitigen körperlichen Arbeit darstellen und Haltungsschäden vorbeu-gen helfen. Musische Bildung

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen in diesem Gegenstand Freude und Interesse am

Musischen gewinnen und zur sinnvollen Freizeit-gestaltung angeregt

werden.

Lehrstoff

1., 2. und 3. Schulstufe

Singen:

Stimmbildung und Atemtechnik

Volkslieder und andere Lieder, die dem Jahreslauf und dem Fest- und Lebenskreis entsprechen

Religiöse Lieder

Bildnerische Erziehung:

Gestalten aus der Vorstellung und nach Vorlagen

Didaktische Grundsätze

Es ist danach zu trachten, daß jede aktive Betätigung auf musischem Gebiet Freude bereitet und gerne geschieht. Eine Überforderung der Schüler durch zu schwieriges Lied- und Musikgut ist zu vermeiden.

Waldwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Dem Schüler ist die Bedeutung des Waldes bewußt zu machen. Zu vermitteln sind die Grundkenntnisse der Waldwirt-schaft. Besonders hervorzuheben sind dabei die pflegerischen Maßnahmen. Das Verantwortungsbewußtsein für den Wald ist zu wecken und zu fördern.

Lehrstoff

1? Schulstufe

Bedeutung des Waldes

Standortkunde

Lebensgemeinschaft Wald

Forstbotanik

Bestandesbegründung

Kultur- und Jungwuchspflege

2? Schulstufe

Durchforstung

Astung

Düngung

Forstschutz

Holzschutz

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9Seite 55

Seite 56Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

Didaktische Grundsätze

Die Schüler sollen zur selbständigen Beobachtung von Natur- und Arbeitsvorgängen in der Landwirtschaft angeregt werden. Die Behandlung landwirtschaftlicher Geräte und Maschinen soll in passender Weise im Zusammenhang mit der Besprechung der Kulturarten und der Nutztiere erfolgen. Auf typische Berufsunfälle und deren Verhütung ist bei passender Gelegenheit hinzuweisen. Je Schulstufe 1 Schularbeit.

Betriebswirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Dem Schüler sind Kenntnisse über die forstwirtschaftliche Buchführung und über die wichtigsten forstlichen Aufzeich-nungen zu vermitteln. Hinweise auf das Forst- und Jagdrecht sowie auf das Arbeits- und Sozialrecht sind zu geben.

Lehrstoff

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9

Lehrplan der Berufsschule, Fachrichtung Forstwirtschaft

(Anschlußlehre)

Seite 57

Anlage A7

Stundentafel

(Stundenausmaß und Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Unterrichtsgegenstände (Pflichtgegenstände)Stundenausmaß je Woche

Gesamtstunden-zahl

Allgemeinbildende Unterrichtsgegenstände:

Religion Rechnen Leibesübungen1 1 26 6

12

Summe allgemeinbildender Unterrichtsgegenstände424

Berufsbildende Unterrichtsgegenstände:

Waldwirtschaft Waldarbeit Betriebswirtschaft Praktischer Unterricht Wald *) Praktischer Unterricht Werkstätte *)10 5 2 15 460 30 12 90 24

Summe berufsbildender Unterrichtsgegenstände36216

Gesamtstundenzahl40240

*) Unterricht in Schülergruppen

Die im Rahmen der Anschlußlehre berufsschulpflichtigen Schüler sind bereits Absolventen der landwirtschaftlichen Fachschule der Fachrichtung Landwirtschaft, oder zumindest der Berufsschule der Fachrichtung Landwirtschaft. Das heißt, sie haben die Landwirtschaftslehre praktisch abgeschlossen. Im Lehrplan werden daher überwiegend nur mehr die rein fachlichen Belange der Anschlußlehre Forstwirtschaft behandelt. Aus diesem Grund erfolgt auch die Verkürzung der Berufsschuldauer auf nur 6 Wochen.

Seite 58Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

Rechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen befähigt werden, rechnerische Probleme des forstlichen Alltags als solche zu erkennen, sie sollen diese formulieren und schließlich auch sicher lösen können. Erziehung zu genauer sorgfältiger Arbeit.

Lehrstoff

Maßstabgetreues Zeichnen Beispiele aus dem forstlichen Bereich

Didaktische Grundsätze

Rechenaufgaben sollten vorwiegend aus dem Stoffgebiet der Fachgegenstände gewählt werden. Kopfrechnen und Schätzen ist zu üben. Ebenso der Gebrauch von Faustzahlenbüchern und Tabellen.

Leibesübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Ziel des Unterrichtes ist es, die gesunde körperliche Entwicklung zu fördern, besondere körperliche Fähigkeiten zur Entfaltung zu bringen, Liebe und Freude zur Bewegung und zum Sport auch in der Freizeit zu wecken und Ausdauer, Mut und Gemeinschaftssinn zu pflegen.

Lehrstoff

Grundübungen, Ausgleichs- und Lockerungsübungen; Leistungsübungen;

der Jahreszeit angepaßte sportliche Diszi-plinen.

Didaktische Grundsätze

Beim Aufbau der Unterrichtsstunde ist auf die Beschaffenheit der Sportstätte und die verschiedene Belastbarkeit der Schüler zu achten. Die Unterrichtsstunde ist vorwiegend in drei Teile zu gliedern: Aufwärmen (Grundübungen), Höhe-punkt (Leistungsübungen, Kampfsport), Ausklang (Spiel). Die Übungen sollten dem Schüler Freude bereiten. Für Ord-nung und Disziplin ist zu sorgen. Der Gesundheit und Sicherheit des Schülers ist größtes Augenmerk zu schenken.

Waldwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Aufbauend auf den bereits erworbenen Grundkenntnissen sind die wirtschaftlichen Belange und pflegerischen Maß-nahmen besonders hervorzuheben. Das Verantwortungsbewußtsein für den Wald ist zu wecken und zu fördern.

Lehrstoff

Bedeutung des Waldes, Grunddaten

Standortkunde, Lebensgemeinschaft Wald

Forstbotanik

Bestandesbegründung

Kultur- und Jungwuchspflege

Durchforstung, Astung

Forstschutz, Düngung

Holzschutz

Betriebsformen, Bestandesumwandlung

Holzmessen, Holzsortimente, Holzausformung

Abmaßlisten, Holzverkauf

Wirtschaftsplan

Forstgesetz, Jagdgesetz, Naturschutz

Bewertung, Steuerfragen

Forstorganisation, Förderung, überbetriebliche Zusammenarbeit

Didaktische Grundsätze

Der Lehrstoff soll durch Lehrausgänge ergänzt, veranschaulicht und

vertieft werden. 1 Schularbeit.

Waldarbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Dem Schüler ist das Verständnis für die Waldarbeit zu vermitteln. Er ist mit den wichtigsten forstwirtschaftlichen Gerä-ten und Maschinen sowie deren Wartung und Pflege vertraut zu machen und über die zweckmäßige Gestaltung der Waldarbeit zu unterrichten. Der Sinn für ein verantwortungsbewußtes Arbeiten ist zu wecken und zu fördern.

Lehrstoff

Arbeitsgymnastik

Ergonomie

Unfallverhütung und Erste-Hilfe-Maßnahmen

Fäll-, Schneide- und Entastungstechnik

Arbeitstechnik mit Freischneidegeräten

Holzrückung

Arbeitsverfahren, Organisation und Planung

Motorsägen- und Werkzeugkunde, Forstliche Maschinenkunde

Wartung und Pflege der Motorsäge

Motorsägen-Ketteninstandsetzung

Forstliche Baukunde und Wegeerhaltung

Didaktische Grundsätze

Der Schüler soll angeregt werden, Arbeitsvorgänge in der Forstwirtschaft selbständig zu erfassen und Möglichkeiten zu deren Verbesserung zu suchen. Die Gefährlichkeit der Waldarbeit ist den Schülern bewußt zu machen. Dabei ist auf typische Unfälle und Verletzungen hinzuweisen. 1 Schularbeit.

Betriebswirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Dem Schüler ist die betriebswirtschaftliche Bedeutung des Waldes für den Gesamtbetrieb bewußt zu machen; Kennt-nisse über die wichtigsten forstlichen Aufzeichnungen sind zu vermitteln. Wichtige arbeits- und sozialrechtliche Be-stimmungen sind zu behandeln.

Lehrstoff

Produktionsfaktoren und damit in Zusammenhang stehende Begriffe

Ertrag, Aufwand, Kosten, Rentabilität, Leistung,

Einkommen (Anteil des Waldes am landwirtschaftlichen Einkommen bzw. am Betriebseinkommen)

Investitionsplanung, -rechnung

Maschinenkosten

Waldbewertung

Betriebswirtschaftliche Auswirkungen waldbaulicher Maßnahmen

Holzmarkt

Didaktische Grundsätze

Die Schüler sollen zur Führung einfacher Aufzeichnungen motiviert

werden, um daraus den hohen Stellenwert des Waldes für den Gesamtbetrieb erkennen zu können. 1 Schularbeit.

Praktischer Unterricht

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll befähigt werden, die bei der Waldbewirtschaftung anfallenden praktischen Arbeiten selbständig und sicher durchzuführen. Auf Gewissenhaftigkeit und wirtschaftliche Arbeitsweise ist bei der Vermittlung der Fertigkeiten ganz besonders zu achten.

Lehrstoff

Praktischer Unterricht Wald

Waldbegehung:

Beurteilung verschiedener Waldstandorte

Beurteilung verschiedener Bestände

Schätzen von Massen stehender Bäume und von Beständen

Beurteilung der Bewirtschaftung

Seite 60Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

Bestandesbegründung (Aufforstung, Naturverjüngung):

Baumartenwahl

Pflanzverband

Pflanzmethode

Naturverjüngung

Kultur- und Jungwuchspflege:

Kulturschutzmaßnahmen

Zaunbau

Dickungspflege:

Regulierung der Baumartenmischung

Stam mzah I redu ktion

Durchforstung: Durchforstungsverfahren Durchforstungsauszeige

Durchführung der Durchforstung Astung

Holzausformung

Holzmessen

Forstschutzmaßnahmen

Holzernte:

Starkhoizschlägerung einschließlich Laubholz

Schwachholzschlägerung einschließlich Feinerschließung

Arbeitstechnik mit Freischneidegeräten

Holzrückung (Hand- und Schlepperrückung)

Praktischer Unterricht Werkstätte

Holzbearbeitung, Anfertigung von Stielen und anderen Werkstücken

Motorsäge: Wartungsarbeiten, Kettenpflege, Ketteninstandsetzung,

Vergaser einstellen

Geräte- und Maschinenpflege

Didaktische Grundsätze

Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis, praktischer Anwendung und Erfolg sind aufzuzeigen. Der Lehrer soll praktische Arbeiten zeigen und die Schüler bei der Arbeit auch einzeln anleiten. Vor allem sind jene Fertigkeiten zu vermitteln, deren Aneignung den Schülern im Berufsleben bisher nicht möglich war. Die Grundsätze der Unfallver-hütung sind zu beachten.

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9

Lehrplan der Berufsschule, Fachrichtung Geflügelwirtschaft

(3. Schulstufe und Anschlußlehre)

Stundentafel

(Stundenausmaß und Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Seite 61 Anlage A8

Unterrichtsgegenstände (Pflichtgegenstände)Stundenausmaß je Woche

Gesamtstunden-zahl

Allgemeinbildende Unterrichtsgegenstände: Religion Deutsch (einschließlich Schriftverkehr) Rechnen Politische Bildung Lebenskunde (einschließlich Gesundheitslehre) Leibesübungen Musische Bildung2 2 3 2 1 2 114 14 21 14

7 14

7

Summe allgemeinbildender Unterrichtsgegenstände1391 Berufsbildende Unterrichtsgegenstände: Züchtung und Vermehrung Futter und Fütterung Geflügelhaltung Hygiene und Tiergesundheit

Marktkunde Betriebswirtschaft Praktischer Unterricht1 4 4 3 3 4 8

7 28 28 21 21 28 56

Summe berufsbildender Unterrichtsgegenstände27189

Summe40280

Seite 62Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

Deutsch (einschließlich Schriftverkehr)

Bildungs- und Lehraufgabe

Befähigung zu einer sprachlich klaren und richtigen Ausdrucksweise

sowie zur ordentlichen Abfassung wichtiger Schriftstücke privater

und beruflicher Art. Lehrstoff

Schriftverkehr der Geflügelwirtschaft:

Abfassen von Schriftstücken beruflicher Art; Ausfüllen von

Formularen, insbesondere von Kauf-, Liefer-, Pacht-,

Produktions- und Dienstverträgen.

Zahlungsschriftverkehr:

Barzahlung, Quittung, Zahlung durch Post, durch Banken; Zahlung

mittels Scheck und Wechsel.

Warenschriftverkehr:

Angebote, Bestellungen und Abbestellungen, Mahnschreiben,

Lieferschein, Gegenschein, Frachtbrief, Viehpaß,

Rechnung, Zollpapiere, Schlüsse.

Ablage und Aufbewahrung von Dokumenten, Abschriften, Rechnungen,

Beglaubigungen etc.

Didaktische Grundsätze

Auf die Kultur der Sprache und der Schrift soll in allen Unterrichtsgegenständen geachtet werden. Wörterbücher und Vordrucke für den Schriftverkehr sind einzusetzen. 1 Schularbeit.

Rechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen fähig werden, rechnerische Probleme der Geflügelwirtschaft als solche zu erkennen, sie sollen diese formulieren und schließlich auch sicher lösen können. Lehrstoff.

Prozentrechnungen (z.B. Desinfektionslösung, Rationen, Prämix), Mischungsrechnungen, Schlußrechnungen, Ener-giegehaltsberechnungen bei Futtermitteln, Wärmewerte, Luftraten, Heizenergiebedarf, Zinsen- und Rentenrech-nungen.

Didaktische Grundsätze

Rechenaufgaben sollten vorwiegend aus dem Stoffgebiet der Fachgegenstände gewählt werden. Kopfrechnen und Schätzen ist zu üben, ebenso der Gebrauch von Faustzahlenbüchern und Tabellen. 1 Schularbeit.

Politische Bildung

Bildungs- und Lehraufgabe

Aufbauend auf die ersten zwei Berufsschuljahre sind in der Berufsschule für Geflügelwirtschaft die Fragen der Standeskunde und

der Interessensvertretungen genau zu behandeln.

Lehrstoff

Aufgabe und Bedeutung der Geflügelwirtschaft innerhalb der Land- und Forstwirtschaft Österreichs. Aus- und Fortbil-dungsmöglichkeiten in der Land- und Forstwirtschaft (Ländliches Fortbildungsinstitut).

Landwirtschaftliche Organisationen und ihre wichtigsten Aufgaben:

Landwirtschaftskammer, Landarbeiterkammer, Arbeiterkammer, Handelskammer; freie Berufsvertretungen (z.B. politische Interessensvertretungen, Hauptverband der Land- und Forstwirtschaftsbetriebe); ÖGB. ALGÖ, Geflügelzuchtverbände; Genossenschaften, Jugendorganisationen.

Rechte und Pflichten des Lehrlings bzw. Prüfungswerbers; wichtige Versicherungen in der Landwirtschaft und Geflü-gelwirtschaft; Fragen des Grundverkehrs, Grundgrenzen, Flächenwidmung; agrarpolitische Grundfragen; der Bauer in der Politik.

Didaktische Grundsätze

Das Erleben von (politischen) Vorgängen innerhalb und außerhalb der Geflügelwirtschaft soll neben der wissensmäßi-gen Erfassung nicht zu kurz kommen. Durch die Teilnahme an politischen und vereinsmäßigen Veranstaltungen und durch einen gelegentlichen Meinungs- und Gedankenaustausch mit Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens soll das Interesse an der aktiven Mitarbeit in der Gemeinschaft gefördert werden.

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9Seite 63

Lebenskunde (einschließlich Gesundheitslehre)

Bildungs- und Lehraufgabe

Ausgehend von bereits Gelebtem soll auf Sinn, Wert, Schwierigkeiten und Entwicklungsphasen des Lebens eingegan-gen werden. Auf die Wechselbeziehungen zwischen dem Einzelnen und der Gemeinschaft ist besonders auch im Hinblick auf die berufliche Tätigkeit näher einzugehen. Die Schüler sollen erleben und erfahren, daß die persönliche Eigenständigkeit genauso wichtig ist wie die Einordnung in die Gemeinschaft.

Lehrstoff

Mitgestaltung am öffentlichen Leben; der ländliche Raum als Lebensraum. Wirtschaftsethik, Sinnfrage, geistige Strömungen. Didaktische Grundsätze

Im Unterricht sollen vorwiegend Beispiele aus dem täglichen Leben behandelt werden; die Möglichkeiten des Gele-genheitsunterrichtes sind besonders zu nützen. Die Schüler sollen zur Mitarbeit in Gemeinschaft und Gesellschaft mo-tiviert werden.

Leibesübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Ziel des Unterrichtes ist es, die gesunde körperliche Entwicklung zu fördern, besondere körperliche Fähigkeiten zur Entfaltung zu bringen, Liebe und Freude zur Bewegung und zum Sport auch in der Freizeit zu wecken und Ausdauer, Mut und Gemeinschaftssinn zu pflegen.

Lehrstoff

Grundübungen, Ausgleichs- und Lockerungsübungen, Leistungsübungen,

Spiele, Schwimmen.

Didaktische Grundsätze

Beim Aufbau der Unterrichtsstunde ist auf die Beschaffenheit der Sportstätte und die verschiedene Belastbarkeit der Schüler zu achten. Die Unterrichtsstunde ist vorwiegend in 3 Teile zu gliedern:

Aufwärmen (Grundübungen), Höhe-punkt (Leistungsübungen, Kampfsport), Ausklang (Spiel). Die Übungen sollten dem Schüler Freude bereiten. Die Bedeutung körperlicher Aktivität für Gesundheit und Wohlbefinden ist hervorzuheben; für Sicherheit ist zu sorgen.

Arbeits- und Sozialrecht (einschließlich Unfallverhütung) Bildungs- und Lehraufgabe

Es sollen nur die für das Berufsleben (Landwirt, Dienstgeber, Dienstnehmer) wichtigsten Rechtskenntnisse vermittelt werden. Das Verständnis für den Wert von Recht und Ordnung ist zu wecken.

Lehrstoff

Grundbegriffe; Dienstantritt bzw. Anstellung eines Mitarbeiters (Sozialversicherung, Lohnsteuerkarte), Probezeit; Kün-digung (Vorschriften, Fristen).

Landwirtschaftsgesetz, Viehwirtschaftsgesetz, Wasserrecht, Gewerbeordnung, Raumordnungsgesetz und Bauord-nung; Unfallverhütung. Didaktische Grundsätze

Rechtsbeispiele aus dem täglichen Leben sind im Unterricht zu behandeln. Auf klare und einfache Darstellung ist Wert zu legen. Ein Vortrag des Unfallverhütungsdienstes ist einzuplanen. Musische Bildung

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen in diesem Gegenstand Freude und Interesse am

Musischen gewinnen und zur sinnvollen Freizeit-gestaltung angeregt

werden.

Lehrstoff

Singen:

Stimmbildung und Atemtechnik.

Volkslieder und andere Lieder, die dem Jahreslauf und dem Fest- und Lebenskreis entsprechen.

Religiöse Lieder.

Bildnerische Erziehung:

Gestaltung aus der Vorstellung und nach Vorlagen.

Didaktische Grundsätze

Es ist danach zu trachten, daß jede aktive Betätigung auf musischem Gebiet Freude bereitet und gerne geschieht. Eine Überforderung der Schüler durch zu schwieriges Lied- und Musikgut ist zu vermeiden.

Seite 64Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

Züchtung und Vermehrung

Bildungs- und Lehraufgabe

Grundkenntnisse des Baues und der Lebensvorgänge des Geflügels sowie jene Kenntnisse, die eine wirtschaftliche Geflügelhaltung und marktgerechte Erzeugung ermöglichen, sind zu vermitteln.

Lehrstoff

Anatomie und Physiologie des Geflügels (Querverbindungen zu den modernen Haltungsmethoden und daraus resul-tierenden Problemen sind herzustellen).

Züchtung: Wichtige Rassen und Linien; Zuchtziele und Zuchtmethoden:

Hybridlinien, Schritte der Hybridvermehrung; Paarung, Eiablage, Bruteierbehandlung (Aufbewahrung, Lagerung, Transport). Vorgang in der Brüterei. Artspezifi-sche Verhaltensweisen des Geflügels. Didaktische Grundsätze

Die Anatomie und Physiologie sind nur in dem Maße zu vermitteln, als sie zum Verständnis der wichtigsten Lebensvor-gänge und der Erhaltung der Tiergesundheit notwendig sind. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Rassen bzw. Nutzi/ngsrichtungen sind hervorzuheben. Anschauungsmaterial soll im Unterricht eingesetzt werden.

Futter und Fütterung

Bildungs- und Lehraufgabe

Das Futter verursacht den größten Teil des Aufwandes in der Geflügelproduktion. Die Geflügelfachkraft ist daher mit allen biochemischen, ökonomischen und technischen Fragen der Fütterung vertraut zu machen. Die Aussagekraft der gesetzlich vorgeschriebenen Angaben über industriell hergestelltes Mischfutter sind zu durchleuchten. Mischungen aus hofeigenem Getreide sind zu berechnen.

Lehrstoff

Die Inhaltsstoffe des Futters. Die Baustoffe des tierischen Organismus. Sichere Definition von Eiweiß, Mineralstoffen etc., biologische Wertigkeit des Eiweißes. Die Energieträger im Futter. Wirkstoffe, Ballaststoffe, Aromastoffe, Futterzu-satzstoffe. Die Futtermittelanalyse. Energiekennzahlen des Geflügelfutters. Einzelfuttermittel des Handels, soweit sie für die Geflügelfütterung geeignet sind. Die Herstellung von Mischfutter. Berechnung von Rezeptbeispielen für Selbstmischer.

Angaben über wertbestimmende Inhaltsstoffe von Mischfutter; Futtermittelgesetz. Bedarfswert für die einzelnen Sparten der Geflügelwirtschaft. Fütterungstechnik und Fütterungssysteme. Didaktische Grundsätze

Die Qualitätsbeurteilung der Einzelfuttermittel, Einrichtungen zur Mischfutterherstellung sowie Geräte zur Futtervertei-lung sind im Rahmen des praktischen Unterrichtes zu besprechen. Querverbindungen sind besonders zu Tiergesund-heit sowie zu Haltung und Technik herzustellen. 1 Schularbeit.

Geflügelhaltung

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Gegenstand „Haltung und Technik" hat die Aufgabe, dem Lehrling eine Gesamtschau über die Einflüsse der Hal-tungsformen und technischen Möglichkeiten auf das Tier, dessen Gesundheit und Leistungen zu vermitteln. Haltung in Verbindung mit Technik ist die Grundlage jeder modernen Geflügelproduktion und verdient besonderes Au-genmerk.

Lehrstoff

Stallplanung:

Stallgröße; Bedachtnahme auf Tier-, Umwelt- und Unfallschutz. Isolierungen bei Neu- und Altbauten. Heizsysteme und Möglichkeiten der Energieeinsparung.

Nutzung der Ergebnisse der Verhaltensforschung in Hinsicht auf Tiergerechtheit des Stalles.

Lüftungs- und Fütterungssysteme, Wasserversorgung. Möglichkeiten der Eigenleistung beim Stallbau.

Produktion:

Management und Organisation als Querverbindung zu Betriebswirtschaft und Tiergesundheit; Anforderungen an ein gutes Management. Besprechung der verschiedenen Stalleinrichtungen und der speziellen Managementaufgaben für die einzelnen Pro-duktionssparten; Bodenhaltung bei Aufzucht von Elterntieren, Mastkücken, Legehennen, Puten.

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9

Seite 65

Käfig- oder Batteriehaltung bei Legetieren, Aufzucht von Junghennen, Elterntieren (künstl. Besamung). Auslaufhal-tung, Volierenhaltung; Haltung von Enten und Gänsen.

Beschaffenheit sowie Vor- und Nachteile von: Futterbahnen, Wasserversorgungssystemen, Legenestem, Kotkästen, Entmistungen, Be- und Entlüftungen, Heizungen, Batterien, Eiersammelanlagen usw.

Besatzdichten und Leerstehzeiten: Einstreuformen und Einstreuaufbau; Lichtintensität und Beleuchtungsprogramme; Schnabelstutzen,

Tiertransport. Haltungsdauer: Aufzucht- und Leistungsdauer der einzelnen Nutzungsrichtungen.

Didaktische Grundsätze

Um ein möglichst umfassendes Wissen vermitteln zu können, soll der Unterricht durch Anschauungsmaterial (Diase-rien, Prospekte usw.) und durch Lehrausgänge ergänzt werden. Durch schülerzentrierte Unterrichtsmethoden soll das Wissen und die Erfahrung der Schüler in den Unterricht eingebunden werden. 1 Schularbeit.

Hygiene und Tiergesundheit

Bildungs- und Lehraufgabe

Seuchen und Krankheiten werden primär durch spezifische, krankmachende Organismen, wie z. B. Viren, Bakterien und Pilze verursacht. Dabei spielen Umwelt (Stall, Fütterung, Haltung), Vererbung, körperliche Verfassung und Lei-stung eine wichtige Rolle. Aufgabe dieses Unterrichtsgegenstandes ist es, die Zusammenhänge zwischen Tierbehandlung, Hygiene und Tierge-sundheit herauszuarbeiten.

Lehrstoff

Umgang mit den Tieren (Transport, Pflege, Beobachtung).

Hygiene: Umwelt: Stall und Stallklima; Reinigung und Desinfektion;

Futter, Wasser, Einstreu, Kleidung. Tier: Behandlung des Eies,

Eingriffe beim Tier, Kadaverbeseitigung. Krankheitsvorbeuge:

Vitalisierung, Immunisierung. Krankheiten: Allgemeines, Erkennen von Krankheiten.

Viruskrankheiten: Marek, AE, ND, IB, ILT, Gumboro, Celo.

Bakterielle Infektionen: CRD, Synovitis, Pullorum, Staphylokokken, Eileiterentzündungen.

Pilzinfektionen: Aspergillose.

Protozooen: Kokzidiose.

Wurmbefall, Parasiten, Stoffwechselkrankheiten, Erkrankungen anderer

Art, Vergiftungen,

Hämorrhagisches Syndrom.

Didaktische Grundsätze

Besonderer Wert ist auf entsprechendes Anschauungsmaterial aus der Praxis bzw. am Tier selbst zu legen; wo dies nicht möglich ist, ist mit geeigneten Bildern zu ergänzen, um so eirien entsprechenden Bezug zwischen Theorie und Praxis herzustellen.

Eine entsprechende Übereinstimmung mit anderen Fächern, wie z. Die Möglichkeiten der Krankheitsverhinderung sollten besondere 1 Schularbeit.

ß. Fütterung, Haltung und Technik ist herzustellen. 3eachtung

finden.

Marktkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Es sind jene Kenntnisse zu vermitteln, die den Teilnehmer zum wirtschaftlichen und marktwirtschaftlichen Denken an-leiten und die ihn zum Denken in Zusammenhängen befähigen. Besonderer Wert ist auf die Erfassung der allgemei-nen und speziellen Marktsituation zu legen.

Im Hinblick auf die risikoreiche Produktion und auf die beschränkten Marktmöglichkeiten von Geflügelprodukten ist die Gemeinschaftsgesinnung und die Bereitschaft zur überbetrieblichen Zusammenarbeit zu fördern. Der Teilnehmer soll die wirtschaftlichen und marktwirtschaftlichen Gesetzmäßigkeiten sowie staatliche als auch priva-te Einflußnahme kennen lernen. Die Tendenzen der Betriebsgrößqnstruktur und der laufenden Überproduktion sind aufzuzeigen. Die Erfahrungen eines harten Verdrängungswettbewerbes in Amerika und in der EG sind zu beleuchten und daraus Schlüsse für die österreichische Entwicklung zu ziehen.

Auf der Basis dieser Kenntnisse soll der Schüler wirtschaftliche Entscheidungen fällen lernen. Die ständige Weiterbil-dung und Information auf marktwirtschaftlichem Gebiet ist zu fördern.

Lehrstoff

Markt: Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. Produktion und Verbrauch beim Ei und beim Schlachtgeflügel. Vermarktungswege für Eier und Schlachtgeflügel.

Seite 66Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

Angebotsformen von Geflügelprodukten. Qualitätsklassen und Gewichtsgruppen beim Ei. Handelsusancen beim Schlachtgeflügel. Außenhandel von Geflügelprodukten.

Gesetze zum Schutz der bäuerlichen Produktion; Gesetze, die Produkte der Geflügelwirtschaft betreffen; Gesetze, die die Direktvermarktung betreffen. Marketing am Beispiel des Eier- und Geflügelmarktes; Preis- und Marktbeobach-tung. Zusammenhang Eierproduktionshöhe und Preisentwicklung. Produktionswert und Zusammenhänge mit anderen landwirtschaftlichen Produkten. Möglichkeiten zur Senkung der Produktionshöhe.

Didaktische Grundsätze

Marktwirtschaftliche Informationen der Medien sind auszuwerten. Statistiken, Prognosen, Trends, Marktberichte sind zu verwenden. Marktgerechte Produktaufmachung ist zu zeigen bzw. zu demonstrieren. Der Besuch von Märkten bzw. von Vermarktungsbetrieben ist einzuplanen. Das Marktgeschehen ist aus der Sicht des Produzenten und des Konsu-menten zu behandeln. 1 Schularbeit.

Betriebswirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Dem Schüler sind jene Kenntnisse zu vermitteln, die ihn befähigen, einen Betrieb der Geflügelwirtschaft nach ökono-mischen Grundsätzen selbständig zu führen. Er soll lernen, das produktionstechnische Wissen betriebswirtschaftlich anzuwenden. Wirtschaften soll als stetige und harmonische Anpassung an Gegebenheiten verstanden werden.

Lehrstoff

Ermittlung des Betriebserfolges: Landwirtschaftliches Einkommen,

Reinertrag, Deckungsbeitrag.

Grundzüge der Buchführung.

Arten und Gliederung der Kosten. Kosten der Produktion und der Vermarktung.

Kostenverhalten; Kostenrechnung (besonders die DB-Kalkulation als

Hilfe für wirtschaftliche Entscheidungen ist zu

üben).

Betriebsaufzeichnungen, Belegesammlung; wichtige Steuern und Versicherungen.

Kalkulation der einzelnen Sparten der Geflügelwirtschaft. Didaktische Grundsätze

Die Einbeziehung der Daten (Leistungen und Kosten) von Betrieben der Geflügelwirtschaft in den Unterricht ist von besonderer Bedeutung. Betriebswirtschaftliche Berechnungen sind den Schülern regelmäßig zu stellen. Bei Lehraus-gängen und Exkursionen sollen gestellte Aufgaben besprochen werden. 1 Schularbeit.

Praktischer Unterricht

Bildungs- und Lehraufgabe

Das theoretisch erarbeitete Wissen ist im praktischen Unterricht anzuwenden. Das Erkennen von Vorgängen und Zu-sammenhängen im Geflügelstall ist im praktischen Einsatz zu üben. Insbesondere sollen am Verhalten der Tiere Rück-schlüsse auf Betreuungs- und Haltungsfehler gezogen werden. Die für die Führung eines Geflügelbetriebes zweckmä-ßigen Planungs- und Aufzeichnungsarbeiten sind zu üben. Auf Hygiene und Sauberkeit ist besonders beim Betreten von Geflügelstallungen zu achten.

Lehrstoff

Futter und Fütterung:

Besichtigung und Handhabung von Mahl- und Mischanlagen.

Futterkontrolle (Verbrauch und Qualität).

Mikrobiologische Untersuchung und Futtermittelanalyse. Tränke- und Fütterungssysteme.

Futtermittelsammlung und Beurteilung (Qualität, Preiswürdigkeit).

Markt- und Börseninformation.

Haltung und Technik:

Stallbau, Stallklimamessungen.

Besichtigung und Berechnung von Lüftungsanlagen.

Besichtigung und Handhabung von Stalleinrichtungen (Beleuchtungs- und Lüftungssteuerungsanlagen, Luftentfeuchter, Wärmetauscher, Heizzonen).

Bodenhaltung (Legenester, Kotkasten, Einstreu), alternative Systeme.

Käfig- und Batteriehaltung.

Eiersammel- und Sortieranlagen, Entmistungstechnik.

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9Seite 67

Hühnertransporte, Schnabelstutzen.

Schlachtung und Zerteilung von Geflügel, marktfertige Aufbereitung. Demonstration und Besichtigung aller Sparten- und Haltungssysteme der Geflügelwirtschaft; Ersatzteillager.

Aufschreibungen, Leistungskontrollen und -prüfungen.

Hygiene und Tiergesundheit:

Anatomische Übungen; Stallapotheke.

Geräte und praktische Durchführung für Reinigung und Desinfektion.

Bruteierbehandlung und Hygiene.

Didaktische Grundsätze

Durch entsprechende Gruppenteilung ist für einen gesicherten Unterrichtserfolg zu sorgen. Die Gegenstände „Futter und Fütterung", „Hygiene und Tiergesundheit" sowie „Haltung und Technik" sind im Ver-hältnis 1 : 1 : 2 im praktischen Unterricht vorzusehen. Besondere Berücksichtigung sollten alle Tätigkeiten und Vorkehrungen finden, die geeignet sind, der Entstehung und Ausbreitung von Krankheiten entgegenzuwirken.

Arbeitseinsätze in verschiedenen Betrieben der Geflügelwirtschaft sollen helfen, den Unterricht effizient zu gestalten. Die Teilnehmer sollen ihre eigenen Erfahrungen in den Unterricht miteinbringen. Elektronische Datenverarbeitung (EDV)

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen den Computer als ein Hilfsmittel für moderne Betriebsführung und effiziente Kundenbetreuung ken-nenlernen und Anwendungsmöglichkeiten für ihren Betrieb erkennen.

Lehrstoff

Durchführung diverser Berechnungen mit dem Computer durch Standard- und Spezialprogramme.

Futtermittelberechnungen, Deckungsbeitragsrechnungen. Textverarbeitung, Kundenkartei.

Debitorenbuchhaltung (offene-Posten-Buchhaltung), Finanzbuchhaltung.

Kontrolle des Tierbestandes.

Didaktische Grundsätze

Die Anwendungsbeispiele sollten sich auf die tägliche Praxis und die täglichen Erfordernisse beziehen. Der Computer soll als technisches Hilfsmittel zur Lösung bestimmter Probleme erlebt und erkannt werden. Auf eine geeignete Grup-pengröße ist im Hinblick auf die vorhandene EDV-Ausstattung Rücksicht zu nehmen.

Seite 68Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

Anlage B1 LEHRPLÄNE DER FACHSCHULEN

I. Allgemeine Bildungsziele

Die Fachschule hat die Aufgabe

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9Seite 69

Seite 70

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9

Anlage B2

Lehrplan der Fachschule, Fachrichtung Landwirtschaft

Stundentafel

(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Unterrichtsgegenstände (Pflichtgegenstände)Wochenstundenzahl

Schulstufe

Freigegenstände

Englisch221

Informatik (EDV)—11

Maschinschreiben—1-—

Aktuelle Fachgebiete—1—

Erste-Hilfe-Kurs in Blockform: 8 Doppelstunden in der 2. Schulstufe

Hauswirtschaft: Kurse in Blockform in der 2. und 4. Schulstufe

Traktorführerkurs: geblockt im Juni in der 2. Schulstufe Vorträge zu ausgewählten Fachgebieten ab der 2. Schulstufe Spezialkurse während der Praxisstufe

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9Seite 71

Deutsch

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen befähigt werden, sich in Wort und Schrift klar und richtig auszudrücken. Sie sollen in der Lage sein, aus Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem das Wesentliche zu verstehen und festzuhalten, wiederzugeben und dazu sachlich Stellung zu nehmen. Gute Ausdrucksweise und sicheres Auftreten sind bei Rede und Diskussion zu schulen. Das Erzählen ist zu üben.

Es ist der im Berufsleben gebräuchliche Schriftverkehr zu vermitteln. Das Interesse am Lesen als Möglichkeit persönli-cher und beruflicher Weiterbildung ist zu fördern. Die Schüler sind mit den geistigen Strömungen in der Literatur sowie mit der Körpersprache als Ausdrucksmittel zu konfrontieren.

Lehrstoff

Seite 72Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9Seite 73

Seite 74Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.

Stück, Nr. 9

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Schwimmen:

Erlernen mindestens einer Schwimmart, Verbesserung des Schwimmkönnens

Einfaches Rettungsschwimmen

Wintersport:

Schilaufen, Eislaufen, Eisstockschießen

Spiele und Kampfsport:

Lauf- und Ballspiele, Wettkämpfe

Didaktische Grundsätze

Bei der Auswahl des Lehrstoffes ist auf örtliche Gegebenheiten und die entwicklungsbedingte Belastbarkeit der Schü-ler zu achten. Jede Möglichkeit des Übens im Freien ist wahrzunehmen. Die Übungen sollen so durchgeführt werden, daß sie den Schülern Freude bereiten. Die Turnübungen sollen einen Ausgleich zur einseitigen körperlichen Arbeit darstellen und Haltungsschäden vorbeu-gen helfen. Der Gesundheit und Sicherheit der Schüler ist größte Aufmerksamkeit zu widmen. Ordnung und Disziplin ist bei allen Übungen und Spielen zu halten.

Eine Unterrichtseinheit soll in Aufwärmen (Grundübungen), Leistungsübungen bzw. Kampfspiele und Ausklang (kör-perliche Beruhigung) gegliedert werden. Zur Förderung des Gemeinschaftssinnes und des Leistungswillens sind Vergleichskämpfe durchzuführen. Musische Bildung

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen in diesem Gegenstand Freude und Interesse am Musischen gewinnen und zur sinnvollen Freizeit-gestaltung angeregt werden. Sie sind zum kritischen und wertenden Sehen und Hören anzuleiten.

Lehrstoff

1., 2. und 4. Schulstufe Musikerziehung: Notenschrift Einfache Stimmbildung und Atemtechnik Einstimmige und mehrstimmige

Lieder

Volkslieder und andere Lieder, die dem Jahreslauf und dem Fest- und Lebenskreis entsprechen Religiöse Lieder

Instrumentales Musizieren in Gruppen, Spielen geeigneter Lehrwerke und Musikstücke Musikalische Gestaltung von Feiern Ausgewählte Beispiele des Musikschaffens verschiedener Zeitepochen Bildnerische Erziehung:

Gestalten aus der Vorstellung und nach Vorlagen

Verwendung verschiedener Materialien und Erlernen von Techniken des

bildnerischen Gestaltens

Didaktische Grundsätze

Bei Fest- und Feiergestaltung in der Schule sollen der Chor und die Musikgruppe zur Mitwirkung herangezogen wer-den. Eine Überforderung der Schüler durch zu schwieriges Lied- und Musikgut ist zu vermeiden. Es ist danach zu trachten, daß jede aktive Betätigung auf musischem Gebiet Freude bereitet und gerne geschieht. Ausstellungen und musikalische Veranstaltungen sollen dem Ansporn dienen sowie Können und Fertigkeiten aufzei-gen. Hörproben sind in den Unterricht einzubauen (Platten, Kassetten, Videos).

Pflanzenbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Aufgabe des Unterrichtsgegenstandes ist es, den Schülern ein solides Wissen über Bodenkunde, Pflanzenkunde, Kul-tur und Nutzung von Acker- und Grünlandpflanzen zu vermitteln. Dabei ist besonders auf das Verantwortungsbewußt-sein gegenüber der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit, der Fragen von Ökologie, Umwelt und Kulturlandschaft Wert zu legen. Die kulturtechnischen Maßnahmen sind unter ökologischen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu sehen. Die Eigenheiten des Produktionsgebietes, die regionalen Verhältnisse sowie die Markt- und Absatzlage sind zu berücksichtigen.

Lehrstoff

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3? Pflanzenkunde (Botanik):

Bau und Leben der Pflanze

Einteilung der Pflanzen

Wichtige Kulturpflanzen

Geschützte Pflanzen

4? Bodenkunde:

Geologie Oberösterreichs

Entstehung des Bodens

Bestandteile des Bodens

Bodeneigenschaften

Einteilung der Böden

Bodenprofile

Bodengare, Bodenstruktur Beurteilung und Bewertung der Böden Bodenuntersuchung, Bodenschätzung Bodenverbesserungen

Bodenbearbeitung

Bodenschutz, Gefahren für den Boden

Spezieller Pflanzenbau:

Wirtschaftliche Bedeutung

Botanische Merkmale und Eigenschaften von Kulturpflanzen Entwicklungsabschnitte, Ertrags- und Qualitätsbildung

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Stück, Nr. 9

Lehrstoff

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j

Obstbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Es sind Grundkenntnisse der Erzeugung, Verwertung und Vermarktung verschiedener Obstarten sowie von Verarbei-tungsprodukten zu vermitteln. Je nach regionalen Verhältnissen ist die Vermittlung des Lehrstoffes auf den Selbstver-sorgerobstbau oder den Erwerbsobstbau auszurichten. Im Bereich des Selbstversorgerobstbaues sind besonders jene

Pflege empfohlen werden kann.

Obstarten und -Sorten zu behandeln, deren Kultur ohne intensive

Lehrstoff

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Lehrstoff

I. Landtechnik

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Wirtschafts- und Marktkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Ausgehend von volkswirtschaftlichen Grundbegriffen sind jene Kenntnisse zu vermitteln, die die Schüler zum wirt-schaftlichen Denken und Handeln anleiten und zur Erfassung der jeweiligen Marktsituation befähigen. Eine Erziehung zu marktkonformem Verhalten in Erzeugung und Absatz ist notwendig. Auf dieser Grundlage soll der Schüler wirt-schaftliche Entscheidungen fällen lernen. Das Interesse am Wirtschaftsgeschehen ist zu wecken und das Verständnis für andere Berufsgruppen zu fördern. Im Hinblick auf die schwierige Stellung der Landwirtschaft in Produktion und Vermarktung ist die Gemeinschaftsgesin-nung und die Bereitschaft zu überbetrieblicher Zusammenarbeit auf allen Ebenen zu fördern.

Lehrstoff

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Informatik

(Elektronische Datenverarbeitung)

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einen Überblick über den Aufbau und die Funktion von EDV-Anlagen (Hardware, Software) erhalten und mit der Gerätebedienung vertraut gemacht werden. Weiters sind Einsatz, Bedeutung und praktische Anwendung zu vermitteln.

Der Schüler soll Programme verwenden und einfache Aufgaben aus der Berufspraxis mit Hilfe der EDV lösen können. Pflichtgegenstand in der 1. Schulstufe, Freigegenstand in den höheren Schulstufen.

Lehrstoff

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Handwerkliches Können, Fertigkeiten und Arbeitstechniken sollen für die künftige Arbeit des Schülers sowie für die Werterhaltung und Wertvermehrung von Gebäuden, Maschinen und Geräten vermittelt werden. Auf die Veredelungs- und Vermarktungsmöglichkeiten der am Betrieb erzeugten Produkte ist Bedacht zu nehmen. Es ist auf Ordnung, Genauigkeit, Sorgfalt, Selbständigkeit, Unfall- und Brandverhütung zu achten.

Lehrstoff

I. Landtechnik und Baukunde

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Kurse, wie z. B. Melkkurs, Klauenpflegekurs, Fleischverwertungskurs etc., können in Blockform im Rahmen der einzel-nen Praxisgegenstände durchgeführt werden. In der 4. Schulstufe kann der praktische Unterricht auch in Projektarbeiten einbezogen werden.

Hauswirtschaft

(als Seminar) Bildungs- und Lehraufgabe

Den Schülern ist die Stellung der Hauswirtschaft im Gesamtbetrieb bewußt zu machen. Sie sollen lernen, die Arbeit der Bäuerin in Familie, Haus und Hof richtig einzuschätzen. Sie sollen Verständnis bekommen für die richtige Arbeits-aufteilung zwischen Mann und Frau, für die notwendigen finanziellen Mittel und eine zweckmäßige Einrichtung und Ausstattung des Haushalts. Möglichkeiten und Wege zur Verhinderung einer Überbelastung der Frau sind aufzu-zeigen.

Lehrstoff

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Lehrplan der Fachschule, Fachrichtung Ländliche Hauswirtschaft Anlage B3

(Stundenausmaß derStundentafel

einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Wochenstundenzahl

U nternchtsgegenstande (Pflichtgegenstände)Schulstufe

*) Prakt.Nähen und Handarbeit

15

UnterrichtGartenarbeit und Blumenpflege

Zusammen3838

*) Unterricht in Schülergruppen

Freigegenstände

Aktuelle Fachgebiete1 '1

Englisch22

Informatik (EDV)11

Maschinschreiben—1

Erste-Hilfe-Kurs in Blockform: 8 Doppelstunden in der 2. Schulstufe Hauskrankenpflegekurs in der 2. Schulstufe Vorträge zu ausgewählten

Fachgebieten in der 1. und 2. Schulstufe Traktorführerkurs: geblockt im Juni in der 2. Schulstufe

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Stück, Nr. 9

Deutsch

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen befähigt werden, sich in Wort und Schrift klar und richtig auszudrücken. Sie sollen in der Lage sein, aus Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem das Wesentliche zu verstehen und festzuhalten, wiederzugeben und dazu sachlich Stellung zu nehmen. Gute Ausdrucksweise und sicheres Auftreten sind bei Rede und Diskussion zu schulen. Das Erzählen ist zu üben.

Es ist der im Berufsleben gebräuchliche Schriftverkehr zu vermitteln. Das Interesse am Lesen als Möglichkeit persönli-cher und beruflicher Weiterbildung ist zu fördern. Die Schüler sind mit den geistigen Strömungen in der Literatur sowie mit der Körpersprache als Ausdrucksmittel zu konfrontieren.

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Lehrstoff

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Schwimmen:,

Erlernen mindestens einer Schwimmart, Verbesserung des Schwimmkönnens Einfaches Rettungsschwimmen

Wintersport:

Schilaufen, Eislaufen, Eisstockschießen

Spiele und Kampfsport: . LauN und Ballspiele, Wettkämpfe

Didaktische Grundsätze

Bei der Auswahl des Lehrstoffes ist auf örtliche Gegebenheiten und die entwicklungsbedingte Belastbarkeit der Schü-ler zu achten. Jede Möglichkeit des Übens im Freien ist wahrzunehmen. Die Übungen sollen so durchgeführt werden, daß sie den Schülern Freude bereiten. Die Turnübungen sollen einen Ausgleich zur einseitigen körperlichen Arbeit darstellen und Haltungsschäden vorbeu-gen helfen. Der Gesundheit und Sicherheit der Schüler ist größte Aufmerksamkeit zu widmen. Ordnung und Disziplin ist bei allen Übungen und Spielen zu halten.

Eine Unterrichtseinheit soll in Aufwärmen (Grundübungen), Leistungsübungen bzw. Kampfspiele und Ausklang (kör-perliche Beruhigung) gegliedert werden. Zur Förderung des Gemeinschaftssinnes und des Leistungswillens sind Vergleichskämpfe durchzuführen. Musische Bildung

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen in diesem Gegenstand Freude und Interesse am Musischen gewinnen und zur sinnvollen Freizeit-gestaltung angeregt werden. Sie sind zum kritischen und wertenden Sehen und Hören anzuleiten.

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