# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Überackern

24.

wappens an die Gemeinde

Überackern

Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 95/1985 mit Beschluß vom 19. März 1990 der Gemeinde Überackern, politischer Bezirk Braunau am Inn, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Überackern:

In Grün eine silberne Wellenleiste; oben ein gol-denes Ort, unten ein goldener, querrechtshin gestellter Schlüssel.