# Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Tourismusregionen "Innviertel-Hausruckwald", "Mühlviertel", "Pyhrn-Eisenwurzen" und "Salzkammergut" errichtet werden

39. Verordnung

der o.ö. Landesregierung vom 18. Juni 1990, mit der die Tourismusregionen „Innviertel-Hausruckwald", „Mühlviertel", „Pyhrn-Eisenwurzen" und „Salzkam-mergut" errichtet werden

Auf Grund des § 24 Abs. 1 des O.ö. Tourismus-Gesetzes 1990, LGBI.

Nr. 81/1989, wird verordnet:

§1 Errichtung

(1) Der Wirkungsbereich der Tourismusregionen ge-mäß § 1 umfaßt die Gebiete folgender Tourismusgemein-den (§ 1 Z. 2 O.ö. Tourismus-Gesetz 1990):

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang ¦) 990, 21.

Stück, Nr. 39

Seite 169

(2) Die Tourismusregionen gemäß § 1 haben ihren Sitz in: Ried i. I. („Tourismusregion Innviertel-Hausruckwald"); Linz („Tourismusregion Mühlviertel"); Kirchdorf a.d.Kr. („Tourismusregion Pyhrn-Eisenwurzen"); Bad Ischl („Tourismusregion Salzkammergut").

§3 Mitglieder

Mitglieder der Tourismusregionen sind die in ihrem Wirkungsbereich

(§ 2 Abs. 1) gelegenen Tourismus-verbände.

§4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kund-machung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.