# Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Traunsee-Bojenverordnung geändert wird

Anzahl der Bojen

Gemeinde

Traunkirchen125

133

1415

158

162

176

1813

1910

Marktgemeinde

Ebensee2010

2110

224"

„(2) Innerhalb der Bojenfelder ist folgende Höchst-anzahl von Bojen zulässig:

Bojenfeld

höchstzulässige Anzahl der Bojen

Stadtgemeinde Gmunden

A55

I15

J15

K50

Marktgemeinde Altmünster

B15

C10

D25

Gemeinde Traunkirchen

E8

F15

G25

Marktgemeinde Ebensee

H12"

§2

Der Bojenplan im Maßstab 1:5000, bestehend aus den Anlagen a bis m, wird durch den neuen Bojenplan, beste-hend aus den neuen Anlagen a bis m, ersetzt.

Seite 202Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990,

28. Stück, Nr. 50 u. 51

§3§1

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kund-,

,

machung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich inDie Hohe der Entschädigung für die Mitglieder (Ersatz-Kraftmitglieder) des Bewertungsbeirates wird mit S 830,— für

„jede angefangene Sitzungsstunde festgesetzt.

§ 4

Der neue Bojenplan (§ 2) wird gemäß § 12 Abs. 1

und 2 des O.ö. Verlautbarungsgesetzes 1977, LGBI.§ 2 Nr. 54, verlautbart; er ist während der Dauer des zeitlichen Geltungsbereiches dieser Verordnung bei derDie Entschädigung gemäß § 1 ändert sich entspre-Stadtgemeinde Gmunden, bei den Marktgemeindeäm-chend dem vom Österreichischen Statistischen Zentraltern Altmünster und Ebensee, beim Gemeindeamt Traun-amt kundgemachten Verbraucherpreisindex 1986 oder

kirchen, bei der Bezirkshauptmannschaft Gmunden so-einem an seine Stelle tretenden Index, bezogen auf den

wie beim Amt der o.ö. Landesregierung während derMonat des Inkrafttretens dieser Verordnung; die Ände-Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufzulegen.rung hat zu

erfo|gen wenn das Ausmaß der Anderung

5 v.H. des im § 1 festgesetzten Betrages beträgt.

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft