# Landesgesetz, mit dem das Gesetz über die Förderung der Kultur in Oberösterreich geändert wird

# (O.ö. Kulturförderungsgesetz-Novelle 1990)

„(6) Die Mitgliedschaft ist ein unbesoldetes Ehren-amt. Die Mitglieder (Ersatzmitglieder) haben gegen-über dem Land Anspruch auf