# Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Tourismusgemeinden Windischgarsten, Rosenau am Hengstpaß, Roßleithen und Edlbach zu einem gemeinsamen Tourismusverband zusammengeschlossen werden

§1

?1? Die Tourismusgemeinden (§ 1 Z. 2 des O.ö. Touris-

mus-Gesetzes 1990) Windischgarsten, Rosenau am

Hengstpaß, Roßleithen und Edlbach werden zu einem ge-

meinsamen Tourismusverband zusammengeschlossen.

?2? Der gemeinsame Tourismusverband gemäß Abs. 1

führt die Bezeichnung „Tourismusverband Windisch-

garstnertal" und hat seinen Sitz in Windischgarsten.