# Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Tourismusgemeinden Aigen im Mühlkreis und Schlägl zu einem gemeinsamen Tourismusverband zusammengeschlossen werden

70. Verordnung

der o.ö. Landesregierung vom 10. September 1990, mit der die Tourismusgemeinden Aigen im Mühlkreis und Schlägt zu einem gemeinsamen Tourismusver-band zusammengeschlossen werden

Auf Grund des § 4 Abs. 3 des O.ö. Tourismus-Gesetzes 1990, LGBl. Nr. 81/1989, wird verordnet:

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 35. Stück, Nr. 70 u. 71

Seite 229

§1

?1? Die Tourismusgemeinden (§ 1 Z. 2 des O.ö. Tourismus-Gesetzes 1990) Aigen im Mühlkreis und Schlägl werden zu einem gemeinsamen Tourismusverband zusammengeschlossen.

?2? Der gemeinsame Tourismusverband gemäß Abs. 1

führt die Bezeichnung „Tourismusverband Aigen-Schlägl

am Böhmerwald" und hat seinen Sitz in Aigen im Mühlkreis.

§2

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kund-machung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.