# Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Tourismusgemeinden Unterweißenbach, Kaltenberg, St. Leonhard bei Freistadt und Schönau im Mühlkreis zu einem gemeinsamen Tourismusverband zusammengeschlossen werden

88. Verordnung

der o.ö. Landesregierung vom 19. November 1990, mit der die Tourismusgemeinden Unterweißenbach, Kaltenberg, St. Leonhard bei Freistadt und Schönau im Mühlkreis zu einem gemeinsamen Tourismusver-band zusammengeschlossen werden

Auf Grund des § 4 Abs. 3 des O.ö. Tourismus-Gesetzes 1990, LGBl. Nr. 81/1989, wird verordnet:

§1

?1? Die Tourismusgemeinden (§ 1 Z. 2 des O.ö. Tourismus-Gesetzes 1990) Unterweißenbach, Kaltenberg, St. Leonhard bei Freistadt und Schönau im Mühlkreis werden zu einem gemeinsamen Tourismusverband zusammengeschlossen.

?2? Der gemeinsame Tourismusverband gemäß Abs. 1

führt die Bezeichnung „Tourismusverband für die Gemeinden Unterweißenbach, Kaltenberg, St. Leonhard bei Freistadt und Schönau im Mühlkreis" und hat seinen Sitz in Unterweißenbach.

§2

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kund-machung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft