# Vereinbarung, mit der die Vereinbarung über die Einrichtung der Gemeinsamen Filmbewertungskommission der Länder geändert wird

Artikel I

Änderung der Vereinbarung über die Einrichtung

der Gemeinsamen Filmbewertungskommission der

Länder

Art. 4 der Vereinbarung über die Einrichtung der Ge-meinsamen

Filmbewertungskommission der Länder vom 16. Juni 1978 hat zu lauten:

Artikel III Ausfertigung und Hinterlegung

Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt und bei der Verbindungsstelle der Bundesländer (Ver-wahrer) hinterlegt, die allen Ländern beglaubigte Ab-schriften übermittelt.

Bregenz, am 23. November 1990

Für das Land Burgenland: Sipötz

Für das Land Niederösterreich: Ludwig

Für das Land Salzburg: Katschthaler

Für das Land Tirol: Partl

Für das Land Kärnten: Haider

Für das Land Oberösterreich: Ratzenböck

Für das Land Steiermark: Krainer

Für das Land Vorarlberg: Purtscher

Für das Land Wien: Zilk

Diese Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel II mit 4. Jänner 1991 in Kraft.