# Verordnung o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Prüfung für den statistischen Fachdienst geändert wird

Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 1991 in Kraft. § 1 hat zu lauten:

Zur Prüfung für den statistischen Fachdienst sind Bedienstete zuzulassen, wenn sie nach Vollendung des 18. Lebensjahres entweder