# Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die O.ö. Neubauförderungs-Verordnung

# geändert wird

39. Verordnung

der o.ö. Landesregierung vom 25. Februar 1991, mit der die O.ö. Neubauförderungs-Verordnung geändert wird

Auf Grund des § 32 Abs. 1 Z. 1, 2 und 3 des O.ö. Wohnbauförderungsgesetzes 1990, LGBl. Nr. 49, wird verordnet:

§1

Die O.ö. Neubauförderungs-Verordnung, LGBl. Nr. 58, wird wie folgt

geändert:

§ 6 Abs. 1 hat zu lauten:

"(1) Die Gesamtbaukosten werden insoferne begrenzt, als die aus dem Gesamtbaukosten und deren Finanzierung errechnete monatliche Rückzahlungsrate ohne Anteil für die Garage pro m2 Nutzfläche und Monat zum Zeitpunkt der Zusicherung bei Mietwohnungen einen Betrag von S 35,- ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen darf." §2 Diese Verordnung tritt mit 1. März 1991 in Kraft.