# Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die Verlegung der Gamperner Straße

# (Bezirksstraße Nr. 1274) im Gebiet der Gemeinde Gampern

Seite 112 Landesgesetzblatt

für Oberösterreich,Jahrgang 1991, 21. Stück, Nr. 58

§1§2

(1)Der bei km 3,847 (neu) von der bestehendenIm einzelnen ist

der Verlauf der alten und neuen Trasse

Trasse nach Osten abzweigende, hierauf in einemder Gamperner

Straße aus dem beim Amt der o.ö. Lan-

leichten Bogen nach Südosten führende und bei

desregierung und beim Gemeindeamt Gampern auflie-

km 3,985 (neu) wieder in die bestehende Trasse ein-genden Plan'

Maßstab 1:1000' zu ersehen-

bindende, neu herzustellende Abschnitt der Gamperner

Straße (Bezirksstraße Nr. 1274 des Verzeichnisses der§

Landes- und Bezirksstraßen Oberösterreichs) wird alsDiese

Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer

Bezirksstraße erklärt.Kundmachung im Landesgesetzblatt für

Oberösterreich

in Kraft.

(2)Der zwischen km 3,847 (alt) und km 4,017 (alt) ge

legene bisherige Abschnitt der Gamperner Straße wirdFür die 0 0

Landesregierung:

als Bezirksstraße aufgelassen. Die Auflassung wird mit

der Verkehrsübergabe des neuen StraßenabschnittesDr- Pühringer

(Abs. 1) wirksam.