# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Auberg

64. Kundmachung

der o.ö. Landesregierung vom 6. Mai 1991 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Auberg

Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, mit Beschluß vom 6. Mai 1991 der Gemeinde Auberg, politischer Bezirk Rohrbach, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Auberg:

"In Grün zwei schräggekreuzte Fahnen an schwarzen Stangen; die linke goldene Fahne mit einer grünen Hopfenrebe mit einem Blatt und vier Dolden, die rechte silberne Fahne mit einem durchgehenden roten Kreuz."