# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Allhaming

68. Kundmachung

der o.ö. Landesregierung vom 27. Mai 1991 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Allhaming

Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, mit Beschluß vom 27. Mai 1991 der Gemeinde Allhaming, politischer Bezirk Linz-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Allhaming:

"Über einer goldenen, verkürzten Spitze, darin ein blauer Sturmhelm mit rotem Federbusch, in Grün zwei goldene Lindenblätter."