# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Mayrhof

79.

Kundmachung

der o.ö. Landesregierung vom 10. Juni 1991 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Mayrhof

Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, mit Beschluß vom 10. Juni 1991 der Gemeinde Mayrhof, politischer Bezirk Schärding, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Mayrhof:

"In Grün ein rotes, zweiflügeliges, geschlossenes Hoftor mit

silbernem Torbogen".

Für die o.ö. Landesregierung:

Dr. Grünner

Landeshauptmann-Stellvertreter

Seite 156

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1991, 32. Stück, Nr. 80